Neue Gestaltungsmöglichkeiten hat hier der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit seinem Urteil aus dem Jahre 2018 eröffnet. Danach können Kommunen aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen beschließen. Die Stadt hat sich dazu entschlossen, diese Optionen schon jetzt zu ergreifen und zu prüfen, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeitsreduzierungen vorgeschlagen werden könnten. Ursprünglich sollte der LAP für den Ballungsraum Karlsruhe erst 2023 fortgeschrieben werden.
Aktueller Entwurf ist online ab 27. September einsehbar
Der aktuelle Entwurf kann vom 27. September bis 27. Oktober 2019 online eingesehen werden (s. Links). Im Blick hat die Stadt unter anderem Tempo 30 für Abschnitte der Durmersheimer- und Eckenerstraße, der Reinhold-Frank-Straße, Kriegsstraße oder Rüppurrer Straße sowie der Ortsdurchfahrten Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach und Stupferich. Ein nächtliches Tempolimit ist für Teile der Karl- und Moltkestraße oder auch Herrenalber Straße im Fokus. In Durlach soll es ganztägig im Bereich der Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße (zwischen Rommelstraße und Neßlerstraße) leiser werden, nachts in der Rittnertstraße (zwischen Badener Straße und Dürrbachstraße). Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit für Einwendungen oder Anregungen. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist und Auswertung wird der Gemeinderat die neuen Tempolimits im Rahmen des Lärmaktionsplans beraten und dazu einen Beschluss fassen.
Das VGH-Urteil stärkt zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan.