Die Freien Wähler hatten das Thema mit einem entsprechenden Antrag auf den Tisch gebracht und mit hoher Verkehrsbelastung der Markgrafenstadt sowie dem Schleichverkehr abseits der Autobahnen begründet.
Doch offensichtlich hatten die Freien Wähler ihren Vorstoß ohne genaue Kenntnis der Rechtsgrundlage unternommen, denn laut amtlicher Stellungnahme beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nach wie vor 50 Stundenkilometer. Für eine Herabsetzung dieser Geschwindigkeit ist nach der vor drei Monaten aktualisierten Straßenverkehrsordnung zwar kein Nachweis für eine erhöhte Gefahrenlage mehr zu erbringen, doch dafür müssen die entsprechenden Straßenabschnitte im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheimen liegen – und dies werde vom Ordnungsamt bereits im gesamten Stadtgebiet intensiv geprüft.
Außerdem kann noch an besonders lärmbelastete Straßen eine 30er-Beschränkung eingerichtet werden, weshalb etwa an der Badener Straße in der Nacht nicht schneller als 30 gefahren werden darf. An anderen Durlacher Straßen wie der ruhigen Rittnerstraße liegt aber eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte nicht vor.
Offensichtlich haben die Freien Wähler mit ihrem Antrag aber den Nerv eines gewissen Zeitgeistes getroffen, denn auch OB Frank Mentrup will sich im Städtetag für eine „Experimentierklausel“ zur Einrichtung von Tempo 30 als Richtgeschwindigkeit für bestimmte Kommunen einsetzen. Dass ausgerechnet Durlach zu einem solchen Experimentierfeld werden könnte, ist aus verkehrsrechtlicher Sicht allerdings extrem unwahrscheinlich. Ganze Tempo-30-Orte verfügen nach Einschätzung von Verkehrsexperten nämlich über Umfahrungsstraßen und durch die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit soll vor allem der Durchgangsverkehr auf die Ortsumfahrungen geleitet werden.
Problem dabei: Für den Bau einer Durlacher Ortsumfahrung gibt’s aber weder konkrete Pläne noch geeignete Flächen.