Neue Tempo-30-Zonen werden im Karlsruher Stadtgebiet eingerichtet

Tempo 30. Foto: cg

Tempo 30. Foto: cg

In den kommenden Monaten werden in Karlsruhe 19 neue Tempo-30-Zonen entstehen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die dafür benötigten Zustimmungen erteilt.

Übersicht der Tempo-30-Zonen

Tempo 30 gilt zukünftig ganztags in folgenden Bereichen:

  • Badener Straße/B 3/Grötzinger Straße zwischen Rommelstraße und Neßlerstraße
  • Reinhold-Frank-Straße (zwischen Moltke- und Kriegsstraße)
  • Kriegsstraße (zwischen Weinbrennerplatz und Reinhold-Frank-Straße)
  • Ortsdurchfahrt Grünwettersbach: Wiesenstraße, zwischen Reickertstraße und Am Wiesenacker
  • Ortsdurchfahrt Palmbach: Talstraße, zwischen Waldbronner Straße und Auf der Römerstraße
  • Ortsdurchfahrt Stupferich: Thomashofstraße, Karlsbader Straße, Kleinsteinbacher Straße zwischen Enzianstraße und Kleinsteinbacher Straße zwischen Pfefferäckerstraße und Efeustraße
  • Ortsdurchfahrt Hohenwettersbach: Tiefentalstraße/Am Lustgarten zwischen Rehbuckel und Lindenstraße
  • Spitalhof (K 9652) ab bebautem Bereich östlich Friedhof bis zur Lindenstraße
  • Rüppurrer Straße zwischen Baumeisterstraße und Stuttgarter Straße
  • Augustenburgstraße zwischen Kirchstraße und Winkler-Dentz-Straße
  • Welschneureuter Straße zwischen Michael-Pacher-Weg und Neureuter Hauptstraße

In den Nachtstunden (22 bis 6 Uhr) gilt Tempo 30 in den Abschnitten:

  • Rheinstraße/Kaiserallee zwischen Entenfang und Händelstraße
  • Karlstraße zwischen Jollystraße und Ebertstraße
  • Moltkestraße zwischen Erzberger Straße und Hertzstraße
  • Herrenalber Straße zwischen Tulpenstraße und Battstraße
  • Rittnertstraße zwischen Badener Straße und Dürrbachstraße

Zudem gilt Tempo 30 bereits ganztags:

  • Durmersheimer Straße (zwischen Blohn- und Rheinhafenstraße)
  • Eckenerstraße (zwischen Silcherstraße und Franz-Abt-Straße)
  • Rheinhafenstraße (zwischen Eckenerstraße/B 36 und Kirschstraße)

Umsetzung hat gedauert

Der Gemeinderat hatte Ende 2019 die Anpassung des Lärmaktionsplans beschlossen (siehe Artikel zum Thema). Grundlage ist eine geänderte Rechtslage, die den Kommunen weitergehende Handlungsspielräume zubilligt und dabei insbesondere die maßgebenden Lärmschwellwerte herabsetzt. Für die Umsetzung der nun ausgewiesenen Tempo-30-Zonen mussten umfangreiche Daten erhoben werden.

Lärmschutz bleibt auf der Agenda

Derzeit steht die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die 4. Stufe an. In einem ersten Schritt werden die Lärmkarten für das gesamte Stadtgebiet erneuert, Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen. Mit diesen neuen Erkenntnissen werden dann alle Lärmquellen im Stadtgebiet untersucht. So soll festgestellt werden, wo weitere Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind. Die Bevölkerung der Stadt Karlsruhe wird wieder einbezogen, um gemeinsam die Lärmbelastungen im Stadtgebiet zu minimieren.

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