Die Planunterlagen liegen zur Einsicht für Bürgerinnen und Bürgern vom 28. Februar bis einschließlich 27. März 2023 beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe und im Stadtamt Durlach aus (nähere Infos hierzu unten). Zudem sind die Unterlagen auch online auf der Website des Regierungspräsidiums Karlsruhe einsehbar (siehe Links). Die Dokumente beinhalten unter anderem Informationen zum Neubau bzw. Umbau der Standseilbahntrasse und den Stationen, zur Neuordnung des Individualverkehrs und zur Gestaltung der neuen Fahrzeuge für die modernisierte Turmbergbahn.
Planunterlagen zur Einsicht
Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat die Stadt Karlsruhe in Form einer öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt, dass die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH die Planfeststellung nach dem Landesseilbahngesetz (LSeilbG) für das Bauvorhaben „Änderung der Turmbergbahn – Barrierefreier Umbau und Verlängerung der Standseilbahn in Karlsruhe-Durlach“ beantragt hat. In der öffentlichen Bekanntmachung, die unter anderem in der Karlsruher „StadtZeitung“ in der Ausgabe vom 17. Februar veröffentlicht wurde, wird mit Blick auf die Offenlage der Unterlagen auf Folgendes hingewiesen: „Die Planunterlagen liegen vom 28. Februar 2023 bis einschließlich 27. März 2023 während der gesamten Dienststunden Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr barrierefrei zugänglich im Stadtplanungsamt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245, zur Einsicht aus.“
In der Bekanntmachung wird zudem darauf hingewiesen, dass für die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721 / 133-6151 oder per E-Mail an planverfahren(at)stpla.karlsruhe.de empfohlen wird.
Außerdem können die Planunterlagen nach telefonischer Anmeldung unter 0721 / 133-1903 auch im Stadtamt Durlach, Pfinztalstraße 33, Zimmer C219, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Einwendungen bis zum 27. April möglich
Die Offenlage von Planungsunterlagen ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt und wird im Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt, um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen. Während dieser Auslegungsfrist haben alle Interessierten die Möglichkeit, die Planung einzusehen und Stellungnahmen innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Für Einwendungen zu den Planunterlagen zur Turmbergbahn ist dies bis einschließlich 27. April 2023 beim Regierungspräsidium Karlsruhe möglich.