Wie geht es bei der Turmbergbahn weiter?

Durlacher Turmbergbahn. Foto: cg

Durlacher Turmbergbahn. Foto: cg

Wieder wird in der kommenden Sitzung des Durlacher Ortschaftsrates am 16. November 2022 die Turmbergbahn Thema sein. Dass diese aktuell noch Personen auf den Durlacher Hausberg befördern darf, überraschte doch ein wenig. Denn das bisher genannte Ende der Betriebserlaubnis wurde mit Ablauf des Oktobers erreicht.

Eine durchgeführte Revision und die anschließende Abnahme durch TÜV und der zuständigen Aufsichtsbehörde am Regierungspräsidium Freiburg macht nun den Weiterbetrieb um sechs zusätzliche Monate möglich. Anschließend muss wieder mit einer Sonderinspektion geprüft werden, so die Karlsruher Verkehrsbetriebe (VBK), ob ein sicherer Weiterbetrieb gewährleistet werden kann. Etwa 18.000 Euro habe die jetztige Verlängerung der Betriebserlaubnis in Summe gekostet. Bis Ende 2024 könne so durch regelmäßige Sonderinspektionen ein Bahnbetrieb zugesichert werden, so das Regierungspräsidium – vorrausgesetzt, es werden keine schwerwiegenden Schäden entdeckt.

Doch wie geht es mit der Turmbergbahn langfristig weiter?

Ab Mai hätte das Planfeststellungsverfahren laut Beschlussvorlage in der Gemeinderatssitzung (26. April 2022) eingeleitet werden sollen, so die FDP-Fraktion im Durlacher Ortschaftsrat. Um Klarheit zu schaffen, hat die FDP mit ihrer Anfrage um eine Stellungnahme der Verkehrsbetriebe gebeten.

Die formale Einleitung des Planfeststellungsverfahrens würde durch die Planrechtsbehörde erfolgen, so die VBK in ihrer Antwort. Innerhalb eines Monats muss nach Zugang des vollständigen Antrags die Anhörungsbehörde die Behörden zur Stellungnahme auffordern. Die Planrechtsunterlagen zur Mordernisierung und Verlängerung der Turmbergbahn seien durch die VBK im Juli dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe vorgelegt worden. Seit September würden die Prüfergebnisse nun den Vekehrsbetrieben vorliegen, welche die Planrechtsunterlagen entsprechend überarbeiten und ergänzen würden. Sei dies erfolgt, würde die einmonatige Frist starten, so die VBK.

Bleibt also abzuwarten, wann die vollständigen Unterlagen für den Antrag übergeben werden können.

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