Dagegen kämpft die Arbeitsgruppe „Aue Gemeinsam Gestalten“ (AGG) aus der Bürgergemeinschaft Durlach und Aue (BÜGDA) zusammen mit dem Stadtplanungsamt durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Östlich der Westmarkstraße, Stegwiesen, Am Rainle“. Hier soll in den tiefen, ausgedehnten Gartengrundstücken der Westmarkstraße, in zweiter Reihe, Bebauung zugelassen werden.
Die Befürchtungen sind groß, dass Investoren mehrere Grundstücke nebeneinander erwerben, um auf gesetzliche Abstandsflächen, wie bei einzelnen Grundstücken notwendig, verzichten zu können und mehrere Häuser nebeneinander zu sogenannten Ketten- oder Reihenhäuser zusammenzuschließen.
Im vorgesehenen Bebauungsplan muss hier eindeutig ein Riegel vorgeschoben werden und Einzelhäuser als sogenannte Offene Bebauung in verträglicher Länge und Umfang in zweiter Reihe, besonders für Auer Kinder, zugelassen werden. Dies gilt natürlich nach Abriss des Bestandes auch für Neubauten in der ersten Reihe an der Westmarkstraße. Diese ist gekennzeichnet durch Hofeinfahrten oder Hoftore und kleinere Nebengebäude – häufig ist also keine geschlossene Straßenfront vorhanden, sondern sie wird aufgelockert durch die Vielfalt von Einschnitten.
Diese Gestaltungsmerkmale und Kleinteiligkeit der Bebauung müssen sich unbedingt im geplanten Bebauungsplan niederschlagen und erkennbar sein. Eine Bebauung in dritter Reihe muss unbedingt ausgeschlossen werden!
Weitere Themen, wie angepasste Stellplatzverordnung für Neu- und Umbauten, sowie weitere Fragen werden in Kürze folgen. Ein Bürgerforum von der BÜGDA und AGG ebenfalls in Kürze. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.