Seit Januar 2015 ist die neue Sperrbezirksverordnung der Stadt Karlsruhe nunmehr in Kraft. Dahingehend wurde neben den neuen örtlichen Sperrbezirke im Bereich der Schwarzwaldstraße auch eine zeitliche Beschränkung zur Ausübung der Straßenprostitution auf das gesamte Stadtgebiet und somit auch im Bereich der Fiducia- und Ottostraße eingerichtet. Im Zuge einer nun in den Ortschaftsrat Durlach eingebrachten Anfrage ersucht die CDU-Fraktion die städtische Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Wie schätzt das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe die derzeitige Situation der Straßenprostitution in Durlach und Aue seit Einführung der zeitlichen Beschränkung zur Ausübung der Straßenprostitution ein?
- Konnte seither ein sogenannter Verdrängungs- bzw. Verlagerungseffekt festgestellt werden?
- Wurden Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung festgestellt? Bejahendenfalls möchte das zuständige Amt die Anzahl nebst einer zu prognostizierenden Tendenz mitteilen.
- Welche Feststellungen konnten die VBK in Bezug auf ihre Einrichtungen an den Bushaltestellen machen?
- Wie gestaltet sich das Beschwerdeaufkommen aus der Bevölkerung seit Einführung der neuen Sperrbezirksverordnung?