Zeitliche Beschränkung der Straßenprostitution

Karlsruher Sperrbezirke: rot = für Straßen- und Wohnungsprostitution, blau = für Straßenprostitution, grün = Freibereich (Brunnenstraße). Grafik: Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe

Karlsruher Sperrbezirke: rot = für Straßen- und Wohnungsprostitution, blau = für Straßenprostitution, grün = Freibereich (Brunnenstraße). Grafik: Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe

Rund sechs Monate nach Beschlussfassung des Hauptausschusses hat das Regierungspräsidium die von der Stadt Karlsruhe beantragte Änderung der Sperrbezirksverordnung in dieser Woche vorgenommen.

Zuvor hatten sich Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibende und Vereine zunehmend über Auswüchse der Straßenprostitution beklagt. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Januar 2015 im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht, und treten dann nach einer dreiwöchigen Auslegung in Kraft.

Darin wird der über weite Teile der Innenstadt Stadtgebiets reichende „Sperrbezirk für die Straßenprostitution“ um die Schwarzwaldstraße südlich des Hauptbahnhofs ergänzt, während der nördlich vom Hauptbahnhof liegende „Sperrbezirk für die Straßen und Wohnungsprostitution“ unverändert bleibt. Wichtigste Regelung ist jedoch die Einführung einer für das komplette restliche Stadtgebiet geltenden zeitlichen Beschränkung der Straßenprostitution von 22 bis 6 Uhr. Seitens der Stadt ist vorgesehen, die Einhaltung der neuen Regelungen am Straßenstrich durch den Kommunalen Ordnungsdienst zu kontrollieren und begleitend dazu Informationsflyer in verschiedenen Landessprachen zu verteilen.

Die neuen Regelungen sind das Ergebnis vieler Gespräche und Abstimmungsrunden. Erster Bürgermeister Wolfram Jäger hatte bereits im März 2014 Fachämter und Polizei zu einem „Runden Tisch“ eingeladen. Im Anschluss an die Beschlussfassung des HA führten Jäger und Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Gespräche mit Gewerbetreibenden, bevor die Abstimmungsberatungen mit dem Regierungspräsidium begannen.

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