Stadt beantragt Begrenzung der Straßenprostitution auf die Nachtstunden

Stadt Karlsruhe

Der Hauptausschuss hat sich am Dienstag (6. Mai 2014) nach öffentlicher Aussprache im anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung auf das weitere Vorgehen beim Thema Straßenprostitution in Karlsruhe verständigt.

Unter Vorsitz von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sprach sich das gemeinderätliche Gremium einstimmig dafür aus, beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Änderung der Sperrbezirksverordnung zu beantragen.

Ziel ist in einem ersten Schritt, die Straßenprostitution und ihre unerwünschten Nebeneffekte möglichst zeitnah mit einer zeitlichen Beschränkung auf die Nachtstunden einzudämmen. Mit der Begrenzung auf die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sollen insbesondere die Kontakte von Kindern und Jugendlichen mit der Straßenprostitution verhindert werden. Neben dieser Sofortmaßnahme folgt der Ausschuss zudem dem Vorschlag der Verwaltung, eine geringfügige Änderung des Sperrbezirks zu beantragen. Unabhängig davon, dass bei einer flächigen Ausweitung des Sperrbezirks die Gefahr eines Verlagerungseffekts besteht, wird sich die Stadt für eine kleinräumige Ausweitung der für Straßenprostitution nicht erlaubten Zone einsetzen.

Ziel der Sperrbezirks-Erweiterung im Bereich der Schwarzwaldstraße ist, das Gebiet rund um den Hauptbahnhof von der Straßenprostitution zu entlasten. Zur Begründung wird die Stadt hier dem Regierungspräsidium gegenüber anführen, dass der Hauptbahnhof sowie Busbahnhof zu allen Tages- und Nachtzeiten von einer Vielzahl von Kundinnen und Kunden – auch mit Kindern – sowie von Jugendlichen genutzt wird.

Das Regierungspräsidium ist zuständige Behörde für den Erlass der Rechtsverordnung. Im Juli wird sich der Sozialausschuss mit der aufsuchenden Sozialarbeit für die in der Straßenprostitution tätigen Frauen befassen, die jetzt beginnen wird.

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