Regierungspräsidium veröffentlichte Sperrbezirksverordnung

Karlsruher Sperrbezirke: rot = für Straßen- und Wohnungsprostitution, blau = für Straßenprostitution, grün = Freibereich (Brunnenstraße). Grafik: Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe

Karlsruher Sperrbezirke: rot = für Straßen- und Wohnungsprostitution, blau = für Straßenprostitution, grün = Freibereich (Brunnenstraße). Grafik: Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe

Rechtsverordnung über Verbot der Prostitution liegt beim Ordnungsamt zur Einsicht aus.

Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe teilt mit, dass die Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Verbot der Prostitution (Sperrbezirksverordnung) im Stadtkreis Karlsruhe vom 9. Dezember 2014 am 23. Dezember 2014 im Gesetzblatt Baden Württemberg veröffentlicht worden ist.

Die Verordnung selbst mit Stadtplan und einer zeichnerischen Darstellung der Sperrbezirke  können bis Montag, 19. Januar 2015, durch jedermann eingesehen werden. Die Auslegung erfolgt beim städtischen Ordnungs- und Bürgeramt in der Kaiserallee 8 in Zimmer 211 zu den dort üblichen Sprechzeiten.

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