An sich ist die Vorgabe klar: Es soll beim Abstellen stets eine freibleibende nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern gewährleistet sein. Das klappt aber nicht wie gewünscht, die Roller stehen viel zu oft kreuz und quer rum – unter anderem am Hauptbahnhof oder an der Kaiserstraße: Deshalb gibt es statt dem „soll“ nun eine verpflichtende Änderung – ausgewiesenen Abstellflächen für E-Scooter!
Ordnungs- und Bürgeramt, Stadtplanungsamt und Tiefbauamt haben in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Verleiher im Bereich des Hauptbahnhofes und der Fußgängerzone in der Kaiserstraße Flächen identifiziert, in denen zukünftig E-Scooter verbindlich abgestellt werden müssen. Diese Flächen werden durch Verkehrszeichen und bei Bedarf auch durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet, sowie in den Apps der Anbieter entsprechend mit einem Sperrradius um die Abstellfläche ausgewiesen.