In vier Fällen blieb es glücklicherweise bei Versuchen, da die Geschädigten richtig reagierten. Bei einer 76-jährigen Frau aus Neureut forderte die unbekannte Anruferin einen Geldbetrag von 85.000 Euro für einen Wohnungskauf. Die Geschädigte schöpfte Verdacht und verständigte die Polizei. In der Karlsruher Oststadt versuchte es die dreiste Betrügerin bei einer 90-Jährigen unter gleichem Vorwand. Auch hier scheiterte es an der Vorsicht der Geschädigten, die angab, solche Dinge nicht am Telefon besprechen zu wollen. Die weiteren Versuche ereigneten sich in der Karlsruher Weststadt und in Grünwettersbach. Hier gaben die 82-jährigen und 87-jährigen Angerufenen an, kein Geld zu haben. Auffällig ist, dass drei der angerufenen Frauen den Vornamen Gisela tragen.
Bei einem weiteren Fall in Karlsruhe Wolfartsweier waren die Betrüger jedoch erfolgreich. Gegen 12.00 Uhr meldete sich eine männliche Person bei der Geschädigten und erlangte durch geschickte Gesprächsführung das Vertrauen der 80-jährigen. Er täuschte vor, der Freund der Enkelin zu sein und Geld für einen Wohnungskauf zu benötigen. Die Frau hob daraufhin ein paar tausend Euro von ihrem Konto ab und übergab das Geld anschließend an ihrer Wohnanschrift einer unbekannten männlichen Person nach Nennung eines Passworts.
Die Polizei warnt erneut vor Trickbetrügern, die sich als Verwandte ausgeben und angeblich kurzfristig dringend Geld für einen Wohnungskauf benötigen und weist darauf hin:
- Legen Sie auf, wenn sich der Anrufer nicht selbst vorstellt und Sie seinen Namen raten sollen.
- Seien Sie misstrauisch, wenn Sie jemand am Telefon um Geld bittet
- Rufen Sie Ihre angeblichen Verwandten unter der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück.
- Halten Sie nach einem Anruf mit Geldforderung Rücksprache mit Ihrer Familie.
- Übergeben Sie niemals Geld an Ihnen unbekannte Personen.
- Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen, denn Vornamen können Hinweise auf das Lebensalter geben.
Hinweise zu diesen sowie ähnlich gelagerten Fällen nehmen ihr nächstgelegenes Polizeirevier oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.