Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni

Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni. Foto: cg

Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni. Foto: cg

Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab kommenden Montag (7. Juni 2021).

Auch in Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am Donnerstag, 3. Juni, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 7. Juni 2021 in Kraft. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.

Auch im Stadt- und Landkreis Karlsruhe könnte diese Erleichterungen ab Montag in Kraft treten, wenn die Inzidenzwerte dauerhaft unter 35 bleiben.

Wesentliche Änderungen im Überblick

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

    Der organisierte Vereinssport ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.

    Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab 4. Juni 2021.
  • Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.
  • Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
  • Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird:
    • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
    • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
    • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
    • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
  • In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten. Dies haben die zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 6. Juni bekanntzumachen.
  • Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
  • Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt (siehe Links); daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.

Ergänzung (6. Juni 2021)

7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35

Das Gesundheitsamt hat am Sonntag amtlich bekannt gemacht, dass die 7-Tage-Inzidenz sowohl für den Stadtkreis wie den Landkreis Karlsruhe fünf Tage in Folge unter 35 lag. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt damit ab Montag, 7. Juni 2021, die dritte Öffnungsstufe und weitere Lockerungen.

Weitere Informationen

Unter „Weiterführende Links“ sind die wichtigsten weiteren Informationen zu finden.

Aktuelle TOP-Themen auf Durlacher.de

Die Weiherhofhalle soll eine Beschilderung erhalten. Foto: cg

Ortschaftsrat: Pfinzgaumuseum, Solarenergie, Kultursommer, historische Hinweise im Straßenbelag, Beschilderung Weiherhofhalle und Untermühlsiedlung

Viele Themen hatte die Sitzung des Ortschaftsrats im Durlacher Rathaus diese Woche auf der Tagesordnung: Pfinzgaumuseum, Solarenergie, Kultursommer,…

mehr
Neue Fahrradstraße in Durlach: Markierungen auf der Fahrbahn und das neue Verkehrsschild machen darauf aufmerksam. Foto: cg

„Unechte“ Fahrradstraße zur Unteren Hub

Die Hubstraße in Durlach ist Richtung Hub ab der Schopfheimer Straße bis zum Ende der Eisenbahnbrücke seit dieser Woche eine „unechte“ Fahrradstraße:…

mehr
Fahrkartenautomat. Foto: cg

Preiserhöhung: Es trifft wieder die KVV-Gelegenheitskunden

Wie will man so neue Kunden für den ÖPNV gewinnen? 3,30 Euro für eine Einzelfahrt, 6,60 Euro für die Tageskarte ab 1. August 2024 – eine Erhöhung von…

mehr

Neue Galerien

Weitere Fotos und Videos aus Durlach und Umgebung: Alle Galerien