Anwesend waren zudem weitere Beschäftigte der Polizei, des Ordnungsamtes sowie Gewerbetreibende und Anwohnerinnen und Anwohner, die in der Nähe des Durlacher Straßenstrichs arbeiten bzw. wohnen.
Thema waren die anhaltenden Belastungen durch die Straßenprostitution in Durlach. Die Bürgerinitiative hatte vorab zahlreiche Fragen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger gesammelt und den Teilnehmenden übermittelt, um darüber ins Gespräch zu kommen. Vorausgegangen war eine Aussprache im Ortschaftsrat im Juni, in der deutliche Unterschiede in der Wahrnehmung und den Einschätzungen zu den Beeinträchtigungen im Umfeld der Straßenprostitution zutage getreten waren.
Bei dem Treffen im Rathaus schilderten die Beamten die aus ihrer Sicht stabile und wenig von Straftaten gekennzeichnete Lage, während die Anwohnenden und die Beschäftigten erneut ihre Beschwerden vortrugen:
- Belästigungen von Frauen, sogar Schwangeren und Minderjährigen durch Freier
- Ausübung der Prostitution in ihren Wohn- und Arbeitsgebieten
- Kondome und Feuchttücher auf öffentlichen Wegen
- Unvermeidbarer Blickkontakt selbst der Kinder mit diesem Gewerbe und seinen Hinterlassenschaften
- Prostitution in und rund um eine „Pension“ in unmittelbarer Nähe des Straßenstrichs
- Faktische Sperrgebiete für Durlacher Frauen zu bestimmten Zeiten
- Ein für die Ausübung der Prostitution genutzter Feldweg direkt hinter Gärten
- Die Frustration vieler Anwohnerinnen und Anwohner, die das Gefühl haben, trotz Beschwerden in der Vergangenheit nicht gehört worden zu sein
Ries bestätigte, dass diese Beschwerden seit vielen Jahren vorgetragen würden und sie diese aus eigener Kenntnis bestätigen könne. Es stelle sich die Frage, warum Durlach das hinnehmen müsse, was in Oststadt und Innenstadt verboten sei.
Eindeutige Rechtslage
Die Beamten führten aus, dass man damit leben müsse, dass die Rechtslage dies alles zulasse. Von Seiten der Aktiven der Bürgerinitiative wurde die besondere Situation von anwohnenden Frauen noch einmal eindringlich geschildert. Hingewiesen wurde außerdem darauf, dass eine große Bundestagsfraktion gerade beschlossen hat, eine Änderung in der Prostitutionspolitik voranzutreiben. Das dort erklärte Ziel: Aufklären, Prostituierte schützen, ihnen den Ausstieg ermöglichen und die Nutznießer der Prostitution zu sanktionieren. Es solle künftig kein „Recht“ mehr geben, eine Frau zu kaufen. Diese Forderung unterstütze „Durlach gegen Prostitution“ voll und ganz.
Sperrbezirkt erweitern?
Weitgehende Einigkeit herrschte darüber, dass den Beschwerden der Durlacherinnen und Durlacher mit der aktuellen Rechtslage nicht abgeholfen werden könne. Hierzu würde erst eine Ausweitung der Sperrbezirksverordnung die rechtliche Grundlage bieten, solange nicht der Bundesgesetzgeber tätig geworden sei. Lipp stellte fest, dass eine weitere Verschlechterung der Lage für die Anwohnerinnen und Anwohner geschildert werde. Die Leute, die unter der Straßenprostitution litten, könnten nicht geschützt werden, weil das gesetzgeberische Limit zu hoch wäre. Lipp erklärte sich bereit, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Ansinnen den Sperrbezirk zu erweitern, zu unterstützen.
Wenn für eine Veränderung eine Erweiterung des Sperrbezirks angestrebt würde, sei es notwendig, diese allgemeine Beeinträchtigung darzulegen. Verstöße sollten von den Betroffenen gesammelt und an die Behörden gemeldet werden. Diese sollen dann dem Regierungspräsidium vorgelegt werden und müssen ggf. auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Erst eine überzeugende Darlegung der Belastungen und Einschränkungen könne eine Änderung der Sperrgebietsverordnung bewirken. Ein erneutes Treffen im nächsten Frühjahr wurde vereinbart.