Kein Bordell in der Ottostraße – Bürgerinitiative möchte sich weiter engagieren

Unterschriftenübergabe vor dem Karlsruher Rathaus

Ulrike Schulte (Mitte), Sprecherin der Bürgerinitiative „Durlach gegen Prostitution“ bei der Unterschriftenübergabe an OB Mentrup im März. Foto: pm

„Kein Bordell in der Ottostraße!“ – Diesem Ziel sei die Bürgerinitiative „Durlach gegen Prostitution“ einen guten Schritt näher gekommen, so deren Sprecherin Ulrike Schulte in einer Mitteilung. Zuvor hatte Unternehmer Kerem Bayrak angekündigt gehabt, die Immobilie Ottostraße 4 doch nicht an einen möglichen Bordellbetreiber verkaufen zu wollen.

„Auch Dank unserer Aktivitäten hält es jetzt Herr Bayrak nicht mehr für eine gute Idee, ein Bordell in der Ottostraße zu ermöglichen. Wir begrüßen seine Einsicht und werden die Entwicklungen dort weiter genau beobachten“, begrüßt Schulte die Ankündigung. Außer dem Bordell in der Ottostraße sei jetzt der Straßenstrich, die Armutsprostituiton, sowie der Sextourismus in den Fokus der Bürgerinitiative „Durlach gegen Prostitution“ gerückt.

Der Straßenstrich mindere die Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die im Gewerbegebiet arbeitenden Menschen enorm. „Unbeteiligte Frauen werden von Freiern nicht nur nach dem Preis gefragt, sondern auch sehr deutlich zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Männer werden von Prostituierten bedrängt und belästigt. Jugendliche und Kinder werden mit dem Thema kontinuierlich konfrontiert. Manche Anwohnerinnen und Anwohner müssen es ertragen, zuzuschauen, was in den Autos vor sich geht, in denen die Sexdienste, teilweise direkt hinter ihrem Haus, erbracht werden.“

Bürgerinitiative sammelt Beschwerden

Einige der Prostituierten seien laut Bürgerinitiative in einer ehemaligen Pension mitten im Wohngebiet in Durlach-Aue untergebracht und würden laut Berichten zum Teil auch dort ihre Dienste anbieten. „In einer von uns durchgeführten Anwohnerversammlung und in persönlichen Gesprächen berichten Anwohnerinnen und Anwohner von ihren Erlebnissen und dass sie sich mit ihren vorgebrachten Beschwerden nicht ernst genommen fühlen. Wir sammeln nun Beschwerden, leiten diese an die Polizei weiter und sorgen für öffentliche Transparenz“, erklärt Schulte und verweist auf die Website der Initiative (siehe Links).

Rund 90 % aller Prostituierten würden in Deutschland zur Armutsprostitution zählen. „Schon in ihren Heimatländern, vielfach aus dem Südosten der Europäischen Union, gehören diese Frauen oft zu den Armen und Benachteiligten. Teils von ihren Familien geschickt, teils mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt, werden sie hier unter menschenverachtenden Bedingungen zur Prostitution gezwungen. Etliche Länder rund um Deutschland haben inzwischen eine Gesetzgebung, die sich am nordischen Modell orientiert. Das bedeutet, dass Prostitution verboten ist, aber nicht etwa die Prostituierten bestraft werden, sondern Freier und Zuhälter. Dazu gehören auch Ausstiegsangebote und Ausstiegsmöglichkeiten für Prostituierte. Auch in diesen Ländern gibt es weiterhin Prostitution, aber sie ist deutlich weniger geworden. Deutschland dagegen, mit angeblich legaler Prostitution, ist zum Zentrum des Frauenhandels und des Prostitutionstourismus in Europa geworden. Auch deshalb werden hier immer weitere Prostitutionskapazitäten ausgebaut und die milieubedingten Probleme verstärkt.“

Straßenstrich im Fokus

Beim Thema Straßenstrich habe sich inzwischen eine breite und starke Allianz gebildet. Die Bürgerinitiative sei überzeugt, auch hier Erfolge zu erzielen. „Die Einrichtung eines Sperrbezirks muss dabei einhergehen mit einem Entwicklungskonzept für vernachlässigte Bereiche des Gebietes Killisfeld, um aus dem Gesamtgebiet eine attraktive Arbeitsumgebung und ein lebenswertes Umfeld zu gestalten. Ortsverwaltung, Ortschaftsrat, große Gemeinderatsfraktionen, eine starke Interessengemeinschaft der Firmen im Killisfeld, unser Oberbürgermeister, die Kirchen – einschließlich der Moscheen und jüdischen Gemeinde – und die Anwohnerinnen und Anwohner wollen das Gleiche“, betont Schulte. „Wir erwarten von den zuständigen Stellen, sich um die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner zu kümmern. Wir erwarten auch, dass sich die Behörden einen Überblick verschaffen über die Prostitution in Karlsruhe und wenigstens für die Einhaltung der vorhandenen gesetzlichen Vorgaben und Regeln sorgen. Wir bleiben dran und machen weiter, damit wir in unserer Stadt gemeinsam etwas ändern.“

Weitere Informationen

Prostitution in Durlach

In Durlach gilt, wie im gesamten Stadtgebiet außerhalb des Sperrbezirks für Straßenprostitution, dass Straßenprostitution im öffentlichen Raum von 22 bis 6 Uhr erlaubt ist. In Durlach ist nach dieser Rechtsverordnung kein Sperrbezirk für Wohnungsprostitution vorhanden, so dass Prostitution in Wohnungen grundsätzlich überall erlaubt ist. Eine Erlaubnispflicht besteht nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes ausschließlich für gewerblich betriebene Prostitutionsstätten. Darüber hinaus können auch in sonstigen Wohnungen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Die nicht gewerbliche Wohnungsprostitution ist nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes nicht erlaubnispflichtig.

Prostituierte werden von Seiten des Polizeivollzugsdienstes sowie des Ordnungsamtes kontrolliert. Der Kommunale Ordnungsdienst sucht die bekannten Örtlichkeiten im Rahmen der Bestreifung regelmäßig auf und achtet im Rahmen seiner Streifentätigkeit auch in anderen Gebieten auf entsprechende Auffälligkeiten. Ordnungswidrigkeiten konnten in jüngster Zeit von Seiten des Kommunalen Ordnungsdienstes in Durlach nicht festgestellt werden. Sofern in der Vergangenheit Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden, handelte es sich in der Regel um Verstöße der Prostituierten gegen die Anmeldepflicht nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes.

Die Prostitutionstätigkeit im nicht öffentlichen Raum wird regelmäßig von der AG Rotlicht der Kriminalpolizei Karlsruhe in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe kontrolliert. Die Tätigkeit der Straßenprostitution wird sowohl von der Polizei, als auch vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Karlsruhe überwacht. Hierbei wurden in den zurückliegenden Jahren nur wenige Verstöße festgestellt. In der Mehrzahl handelte es sich hierbei um Verstöße gegen die Abgabenordnung. Sowohl die Regelungen zur Anmeldepflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz, als auch zur zeitlichen Befristung der Straßenprostitution nach der Sperrbezirksverordnung werden von der Mehrzahl der Prostituierten eingehalten.

Quelle: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zur Anfrage im Ortschaftsrat (10. Mai 2023)

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