In Baden-Württemberg kommt ab 2022 die Photovoltaik-Pflicht

PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus. Foto: Photovoltaik-Netzwerk BW/ Kuhnle&Knödler

PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus. Foto: Photovoltaik-Netzwerk BW/ Kuhnle&Knödler

Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen, günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb sind sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und das Photovoltaik-Netzwerk (PV-Netzwerk) informieren und beraten kostenfrei.

Eine Photovoltaik-Anlage (PV) erzeugt klimafreundlichen Strom und wer den Strom selbst nutzt, z. B. zum Laden des Elektroautos, spart sich den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz. An Potenzial mangelt es in Baden-Württemberg nicht, daher will die Landesregierung den Ausbau der PV weiter vorantreiben und hat die PV-Pflicht erweitert. Denn die Klimaziele sind nur mit einer Energieversorgung aus regenerativen Quellen zu erreichen.

Erweiterte PV-Pflicht – für wen gilt sie?

Ab 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. „Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Plätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen“, erklärt Karina Romanowski, Beraterin der KEK und des PV-Netzwerks Mittlerer Oberrhein (MO).

Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht bedeutet: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit nach Ost und West ausgerichteten Dachflächen verfügt über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die PV-Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung von knapp elf Kilowattpeak. Ein Kilowatt kostet derzeit rund 1.800 Euro, die gesamte Anlage also rund 20.000 Euro. Für den Klimaschutz sei es am besten, das ganze Dach für möglichst viel Solarstrom zu belegen, rät Romanowski. Gerade nach Osten und Westen orientierte Dachflächen liefern gemeinsam über den ganzen Tag günstigen Strom. „Sie sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld einbringt, als er kostet. Künftig werden sie zum Standard werden wie die Regenrinne oder die Heizung“, so die PV-Beraterin.

PV lohnt sich auch für Nichtwohngebäude

Bei einem Nichtwohngebäude mit einem 300 Quadratmeter großen Flachdach muss die Anlage rund 40 Kilowattpeak installierte Leistung haben. Die Kosten liegen hier bei rund 60.000 Euro. Das klingt viel, lohnt sich aber richtig: Die Anlagen erzeugen tagsüber Solarstrom. Genau zu der Zeit wird in den Betrieben gearbeitet und der meiste Strom benötigt. Ein großer Anteil des erzeugten Stroms wird also sofort selbst verbraucht. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlage und entlastet das Stromnetz.

PV-Anlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich ebenfalls: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die Fahrzeuge künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.

Alternative Möglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht

Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung, etwa der Wiese vor dem Haus, setzen. „Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist möglich“, erklärt Romanowski vom PV-Netzwerk. „Der Strom kann an Dritte vor Ort verkauft werden oder ins Netz eingespeist werden.“ Eine weitere Option sind Solarthermie-Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen können.

Die KEK berät kostenfrei rund ums Thema Photovoltaik

Gemeinsam mit dem PV-Netzwerk Mittlerer Oberrhein berät Romanowski Bürgerinnen und Bürger kostenfrei, zum Beispiel zur Eignung des Gebäudes für eine Photovoltaikanlage, zu Eigenverbrauch und Stromspeicherung, Planung, Fördermitteln und Stecker-Solargeräten („Balkon-PV“). Die Beratungen finden vor Ort im KEK-Beratungszentrum Klima Energie Mobilität, telefonisch oder online statt. Terminbuchung und weitere Informationen (siehe Links).

Weitere Informationen

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

  • Ab 1. Januar 2022:
    Neubau von Nichtwohngebäuden (Auslöser ist Einreichung Bauantrag)
    Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Ab 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
  • Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung

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