Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich kommt

Einigung beim Klimaschutzgesetz: Die Nutzung von Solarenergie soll im Nicht-Wohnbereich für Neubauten verpflichtend werden. Foto: Markus Distelrath / Pixabay

Einigung beim Klimaschutzgesetz: Die Nutzung von Solarenergie soll im Nicht-Wohnbereich für Neubauten verpflichtend werden. Foto: Markus Distelrath / Pixabay

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes im Land sieht eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich vor, also zum Beispiel auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern. Damit ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter.

Umweltminister Franz Untersteller reagierte mit Erleichterung auf die gestern erzielte Einigung der Koalition zur Novelle des Klimaschutzgesetzes. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden und löst dann das bisherige Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 ab. „Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Grundlage für zukunftsweisenden Klimaschutz im Land. Das war und ist ein Kernanliegen grüner Umweltpolitik in dieser Legislaturperiode“, sagte Untersteller.

Enormes Flächenpotenzial soll genutzt werden

Bahnbrechend sei vor allem die Einigung zur Photovoltaik-Pflicht. „Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird. Das ist innovativ und mutig. So wird Bauen modern und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit.“ Im Nicht-Wohnbereich, also zum Beispiel auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern gebe es ein enormes Flächenpotenzial, sagte Untersteller. Diese Dachflächen sind wie geschaffen für große Anlagen.

Untersteller sieht die Photovoltaik-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden als Einstieg in eine allgemeine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten, die aus seiner Sicht in den nächsten Jahren kommen muss. „Nicht nur in Baden-Württemberg“, so Untersteller. Abgesehen von dem Schub für die Solarenergie und den Klimaschutz, werde die Photovoltaik-Pflicht auch Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Kommunale Wärmeplanung

Ein weiteres zentrales Element im neuen Klimaschutzgesetz werde die kommunale Wärmeplanung sein, führte Untersteller weiter aus. Die rund 100 großen Städte und Kommunen, in denen etwa die Hälfte der Menschen in Baden-Württemberg leben, werden mit dem Gesetz verpflichtet, eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen. „Auf der Basis einer solchen Planung wird sich in den Kommunen einiges bewegen und bewegen lassen in Richtung erneuerbarer Wärme. Beispielsweise innovative Quartierskonzepte, oder der Ausbau von Wärmenetzen werden damit vorankommen“, sagte Untersteller. Die Kosten für die Planung trage das Land.

„Die Novelle des Klimaschutzgesetzes wird Baden-Württemberg nach vorne bringen“, bekräftigte der Umweltminister. „Wir entwickeln unsere Klimaschutzpolitik weiter und werden damit unserer Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen gerecht.“

Weitere Informationen

Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) informiert Unternehmen und Organisationen aller Branchen und Tätigkeitsfelder in Karlsruhe mit neutralen und unabhängigen Experten (siehe Links).

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