Das Klimaschutzkonzept 2030, das im Frühjahr 2020 vom Gemeinderat verabschiedet wurde, sieht für das Förderprogramm eine erhebliche Aufstockung auf jährlich zwei Millionen Euro vor. Damit können weit mehr Bürgerinnen und Bürger von Zuschüssen profitieren als bisher. Gleichzeitig wird die Förderung für einzelne Objekte deutlich erhöht.
Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Karlsruhe
Da der Energieverbrauch der privaten Haushalte etwa ein Viertel des Gesamtenergieverbrauchs im Stadtgebiet ausmacht, kann das Förderprogramm ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Karlsruhe leisten. Wer sein Eigenheim oder ein größeres Wohngebäude energetisch sanieren lässt, profitiert dank KlimaBonus sogar doppelt. Zusätzlich zu den attraktiven Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und den günstigen Krediten der KfW-Bank können die städtischen Fördermittel für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Sanierung im Gebäudebestand beantragt werden.
Förderung von Photovoltaik-Anlagen ist neuer Baustein
Auch inhaltlich wird das Programm ausgeweitet und es kommen attraktive Förderbausteine hinzu. So werden einerseits Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, etwa Dämmung der Fassade, des Dachs oder des Kellers, mit bis zu 4.000 Euro für das Einfamilienhaus, 1.000 Euro für jede weitere Wohneinheit und maximal 8.000 Euro je Gebäude gefördert.
Ergänzend wird auch das Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards honoriert. Diesen bezuschusst die Stadt, zusätzlich zum Bund, mit bis zu 17.000 Euro je Gebäude. Je besser der energetische Standard, desto größer der „KlimaBonus“. Werden bei der Sanierung außerdem umweltfreundliche Dämmstoffe verwendet, gibt es noch einen weiteren Zuschuss. Auch wird der Umstieg von Einzelöfen auf eine Zentralheizung mit erneuerbaren Energien unterstützt. Als gänzlich neuer Baustein kommt die Förderung von Photovoltaik-Anlagen hinzu.
Initialberatung vor Ort notwendig
Als Grundlage für alle Förderungen wird eine Vor-Ort-Initialberatung der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) beziehungsweise der Verbraucherzentrale oder eine Beratung einer anerkannten Fachkraft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benötigt. Informationen zur Beratung und zu Beratungsterminen sind online (siehe Links) zu finden.