Alarmstufe ab Mittwoch: Impfmöglichkeiten ausgebaut

Impftermine sollten vorrangig beim Hausarzt wahrgenommen werden. Foto: cg

Impftermine sollten vorrangig beim Hausarzt wahrgenommen werden. Foto: cg

Mit einer Rekord-7-Tage-Inzidenz von über 300 befindet sich Karlsruhe aktuell mitten in der vierten Corona-Welle. Dies gilt ebenso für Baden-Württemberg, wo nicht nur die Inzidenz an der 400 kratzt, sondern auch mehr als 400 COVID-Kranke auf den Intensivstationen versorgt werden müssen.

Schon im Vorfeld hat das Landesgesundheitsamt deshalb reagiert und die Alarmstufe ab Mittwoch, 17. November 2021, angekündigt (siehe Artikel zum Thema). In vielen Bereichen gilt dann die 2G-Regel – etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

Impfangebot in Karlsruhe wird weiter ausgebaut

„Um der aktuellen Nachfrage nach Impfungen gerecht zu werden, hat das Sozialministerium die Anzahl der Mobilen Impfteams nochmals aufgestockt. Damit werden wir das Impfangebot in Karlsruhe im Laufe der kommenden Wochen weiter ausbauen und der aktuellen Entwicklung anpassen“, betont Bürgermeisterin Bettina Lisbach. Die täglichen Aktionen im ECE-Center Ettlinger Tor laufen nun über Terminvergabe auf impfen-ka.de (siehe Links). Auch Impfen ohne Termin ist hier weiterhin möglich, wobei Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Geplant ist, das Impfangebot im ECE noch bis mindestens Ende des Jahres aufrecht zu erhalten.

Wie bereits angekündigt, ist außerdem für das spontane Impfen ein Team am Donnerstag, 18. November 2021, von 14 bis 19 Uhr in der Mensa der Dualen Hochschule (Erzbergerstraße 121) vor Ort. Weitere Sonderimpfaktionen mit Terminvergabe sind aktuell in Abstimmung und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Ab Mittwoch, 24. November, will die Stadt allen Bürgerinnen und Bürgern ein zusätzliches Impfangebot über das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) des Städtischen Klinikums machen. Standort ist Haus V an der Moltkestraße / Ecke Kußmaulstraße. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 13 Uhr können hier Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen vereinbart werden. Sobald die Buchung online ist, werden weitere Informationen veröffentlicht.

Darüber hinaus gibt es nun im Internet eine Übersicht aller Impfangebote im Stadt- und Landkreis (siehe Links).

Impfen vorrangig bei Hausarztpraxen

Wie bereits Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Landrat Dr. Christoph Schnaudigel in einer gemeinsamen Pressemeldung am Freitag betont hatten (siehe Artikel zum Thema), weist auch Lisbach nochmals darauf hin, dass das Impfen in erster Linie durch die niedergelassenen Ärzte erfolgen muss. Im Interesse einer hohen Impfquote helfen das Land und die Kommunen über die MITs und die Einrichtung von Impfstützpunkten derzeit zusätzlich aus. Wer keine Hausarztpraxis hat, kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden und telefonisch einen Termin für eine Erst-, Zweit oder Auffrischimpfung vereinbaren.

Wer sich auf das Corona-Virus testen lassen möchte, kann seit dieser Woche wieder auf eine erhöhte Zahl an kostenlosen Teststellen in der Region Karlsruhe zurückgreifen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung trat am Samstag in Kraft. Alle Teststellen in Karlsruhe sind online einsehbar (siehe Links).

Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt

In der Alarmstufe gibt es nochmals schärfere Regeln für die Teilnahme am öffentlichen Leben. So hat der Prozess auch Auswirkungen auf private Treffen und Veranstaltungen. Dann darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht. In Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz. Im Detail sind die Vorgaben in der geltenden Corona-Verordnung geregelt.

Weitere Informationen

Zum Stufen-System des Landes

Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn die Belegung der Intensivbetten im Land die Zahl 390 überschreitet oder die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge über 12,0 liegt. Die nächstniedrigere Stufe tritt wieder ein, wenn die maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen diese Zählung nicht.

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