3G-Regel in städtischen Gebäuden ab 6. Dezember

3G-Regel in städtischen Gebäuden ab 6. Dezember. Grafik: pia

3G-Regel in städtischen Gebäuden ab 6. Dezember. Grafik: pia

Bürgerinnen und Bürger müssen ab Montag Nachweise vorlegen.

Ab Montag, 6. Dezember, gilt auch für Besucherinnen und Besucher aller Rathäuser und städtischen Dienststellen die 3G-Regelung. Wer also im Rahmen eines Präsenztermins eine behördliche Leistung der Verwaltung in Anspruch nehmen oder einen Verwaltungsvorgang abwickeln möchte, muss die entsprechenden Nachweise bereithalten.

Was muss man mitbringen?

Zutritt erhalten Besucherinnen und Besucher entweder mit vollständigem Impfschutz, einer nicht länger als sechs Monate zurückliegenden Genesung oder mit der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Weitere Informationen

Stadtamt Durlach

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