Es werden ab sofort nicht mehr alle infizierten Personen durch das Amt kontaktiert! Stattdessen konzentriert sich das Gesundheitsamt auf die Bearbeitung von Ausbruchsgeschehen und den Schutz besonders gefährdeter Gruppen wie Menschen in Pflegeheimen.
Die Behörde weist darauf hin, dass sich infizierte Menschen unabhängig von der Kontaktaufnahme in eine in der Regel 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Die Quarantäne gilt auch für die ungeimpften Haushaltsangehörigen und beträgt bei diesen zehn Tage. Weitere Informationen zum medizinischen Hintergrund und den detaillierten Regelungen, zum Beispiel Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne bei Kontaktpersonen, finden sich auf der Website des Landkreises (siehe Links).
Bescheinigungen über die Quarantänezeit erhalten die Betroffenen vom jeweils zuständigen Ordnungsamt. Eine Liste bzgl. der Erreichbarkeiten der Ordnungsämter findet sich ebenfalls auf der Website des Landkreises.