Mehr barrierefreie Kommunikation zur Wahl

Symbolbild Tastatur. Foto: cg

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Behindertenbeauftragte erinnert an Wahlrecht für Menschen mit Betreuung.

Im Vorfeld der Europawahl und der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 unterstreicht die Kommunale Behindertenbeauftragte Ulrike Wernert die Bedeutung barrierefreier Kommunikation als unabdingbare Voraussetzung für eine gleichberechtigte politische Teilhabe. Damit mehr Menschen ihr Wahlrecht verantwortungsbewusst ausüben können, wünscht sich Wernert von den Parteien in Karlsruhe, „Veröffentlichungen ihrer Wahlprogramme barrierefrei zu gestalten und Infomationen in Einfache oder Leichte Sprache übersetzen zu lassen oder diese in Gebärdensprache zu visualisieren“.

Weiter erinnert die Kommunale Behindertenbeauftragte in ihrer Pressemitteilung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019, nach der Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten an der Europawahl teilnehmen können. Um ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen die Betroffenen bei dieser Wahl bis zum 5. Mai 2019 einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Wie Ulrike Wernert weiter mitteilt, finden sich die erforderlichen Antragsformulare im Internet (siehe Links) im Informationsangebot des Bundeswahlleiters in der Pressemitteilung 14/19 vom 17. April 2019.

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