Kommunal- und Europawahl 2024
Alle fünf Jahre werden Bürgerinnen und Bürger zur Kommunal- und Europawahl aufgerufen. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Mitteilungen zur Kommunal- und Europawahl
Wahlwerbung der Parteien
Termine
- Mai 2024
Verschicken der Wahlunterlagen
Wahlunterlagen werden spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin verschickt - Mai 2024
Briefwahlbüro öffnet, Breifwahlunterlagen sind auch online zu beantragen - 9. Juni 2024
Kommunal- und Europawahl 2024
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet (sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wird)
Umfangreiche Informationen zur Kommunal- und Europawahl findet man auch auf den Seiten der Landeszentrale für politische Bildung (siehe „Weitere Informationen“).
Wahlamt
Amt für Stadtentwicklung
– Wahlamt –
Zähringerstr. 61
76133 Karlsruhe
Wer darf wählen?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
☑ das 16. Lebensjahr vollendet haben und
☑ (Kommunalwahl: ) seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Karlsruhe ihren Hauptwohnsitz haben (Ausnahme: bei einem Wiederzuzug nach Karlsruhe innerhalb von drei Jahren entfällt diese Frist) und/oder
☑ (Europawahl: ) seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und
☑ nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Anmerkung zur Parteienwerbung
Durlacher.de ermöglicht Parteien im Rahmen der Anzeigenschaltung, Bürgerinnen und Bürger über ihr Wahlprogramm und ihre Wahlveranstaltungen im Vorfeld zur Kommunal- und Europawahl 2024 zu informieren. Für den Inhalt der Wahlwerbung sind ausschließlich die Parteien selbst verantwortlich – er entspricht dabei nicht den Ansichten des Online-Portals.