Stadt will „Ruhige Gebiete“ ausweisen

Lärmkarte mit „Ruhi­gen ­Ge­bie­ten“ und „Erholungszonen“ (Stadtgebiet). Grafik: Stadt Karlsruhe

Lärmkarte mit „Ruhi­gen ­Ge­bie­ten“ und „Erholungszonen“ (Stadtgebiet). Grafik: Stadt Karlsruhe

Die Stadt soll leiser werden. Das ist das Ziel der Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung können nun „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden, die vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden sollen.

Die Ausweisung von „Ruhigen Gebieten“ entspricht zudem der Initiative „Grüne Stadt Karlsruhe“, mit der Karlsruhe langfristig hohe urbane Lebensqualität für künftige Generationen erhalten und die Gesundheit der Bevölkerung schützen will. Dazu ist es erforderlich, Regenerations- und Erholungsräume bereitzustellen, die den Menschen unter anderem Schutz vor Lärmbelastungen bieten.

Acht weiträumige Flächen herausgearbeitet

Der Umwelt- und Arbeitsschutz hat insgesamt acht weiträumige Flächen herausgearbeitet, die als „Ruhige Gebiete“ und „Erholungszonen“ ausgewiesen werden sollen. Mehrere der vorgeschlagenen Gebiete sind zudem bereits naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt. Künftig erhalten sie einen zusätzlichen Schutzgegenstand, der sich sowohl auf die Fauna als auch auf die Gesundheit positiv auswirkt.

Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit der vorgesehenen Ausweisung von „Ruhigen Gebieten“ kann vom 3. Februar bis 6. März 2017 online eingesehen werden (s. Links). Einwendungen dazu nimmt der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz unter laermaktionsplan(at)ua.karlsruhe.de entgegen. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist kann der Gemeinderat dann die potentiellen Flächen als „Ruhige Gebiete“ beschließen.

Gemarkung Durlach

Ruhiges Gebiet: „Höhenstadtteile südwestlich Grünwettersbach, nordöstlich Hohenwettersbach und Stupferich“ (Grafik: 6)

Lärmpegel: < 50 dB(A)
Zielsetzung: Erhalt des gegenwärtigen Zustandes. Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar.

Erholungszone: „Oberwald“ (Grafik: 8)

Lärmpegel: 70 dB(A)
Relativer Lärmpegel: 59 dB(A)
Zielsetzung: Ziel wäre eine Minderung der verkehrsbedingten dauerhaften Lärmbelastung. Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. Die vorhandene Schießanlage soll bei der Ausweisung als Ruhiges Gebiet nicht eingeschränkt werden.

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