Häufig werden Gegenstände für den Straßensperrmüll bereits einige Tage vor dem eigentlichen Termin hinausgestellt. Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) weist deshalb darauf hin, dass Sperrmüll erst am Abend davor und bis spätestens 6.30 Uhr des Abholtags am Straßen- oder Gehwegrand des Grundstücks bereit stehen darf. So wird verhindert, dass Sperrmüllteile oder unerlaubte Kleinteile den Gehweg blockieren oder verschmutzen. Bei Bedarf muss nach der Abfuhr gereinigt werden.
Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören, bleiben stehen. Wer diese Abfälle bereitgestellt hat, muss sie gleich, spätestens aber am nächsten Tag entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Kleinteile, Alttextilien, Schadstoffe, Bauschutt, Altreifen, Elektrogeräte wie etwa Fernseher, Papier und Pappe dürfen nicht in den Sperrmüll. Sie kommen in die entsprechenden Abfallbehälter, Alttextilienbehälter oder in die Sammelcontainer auf den Wertstoffstationen und im Stadtgebiet. Neben dem festgelegten Abholtermin für den Straßensperrmüll kann jeder Haushalt zusätzlich einmal im Jahr einen Termin nach eigenem Bedarf wählen („Sperrmüll auf Abruf“). Elektrische Haushaltsgroßgeräte holt das AfA auf Abruf ab („Weiße Ware“).
Informationen zum Sperrmüll erhalten Bürgerinnen und Bürger im Internet (s. Links) sowie telefonisch über die Behördennummer des Stadt- und Landkreises, 115.