Geschwindigkeitsmessung: Zweiter Enforcement-Trailer im Einsatz

Enforcement-Trailer beim Einsatz in der Neßlerstraße. Foto: cg

Enforcement-Trailer beim Einsatz in der Neßlerstraße. Foto: cg

Das Ordnungs- und Bürgeramt setzt in Karlsruhe vermehrt auf mobile Messanlagen zur Überprüfung des Tempos.

Die Stadt Karlsruhe betreibt im Stadtgebiet zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und aus Lärmschutzgründen mehrere stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Zudem messen Mitarbeitende des Ordnungs- und Bürgeramts (OA) regelmäßig mobil, also aus diversen Messfahrzeugen heraus. Seit einigen Jahren ist nun zusätzlich bereits ein sogenannter Enforcement-Trailer im Messbetrieb.

„Er kommt insbesondere dort zum Einsatz, wo eine lückenlose Überwachung am Tag und in der Nacht aufgrund der jeweiligen Verkehrs- oder Beschwerdelagen notwendig ist, die Anforderungen an eine stationäre Anlage aber nicht gegeben oder die Örtlichkeiten dafür ungeeignet sind,“ informiert der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Karlsruhe zuständige Bürgermeister Albert Käuflein.

Bislang hat die Stadt Karlsruhe die Messanhänger von der Verkehrsüberwachung nur gemietet, vor allem um deren Einsatztauglichkeit zu testen. Da sich der Einsatz vor allem in Bezug auf Anwohnerbeschwerden bewährt hat, hat sich das OA der Stadt Karlsruhe jetzt zum Kauf des Gerätes entschieden.

Ordnungs- und Bürgeramt reagiert auf Beschwerden

Aufgrund diverser und vielfacher Beschwerden aus der Bevölkerung betreibt das OA zunächst bis Ende des Jahres zusätzlich einen zweiten Trailer in Miete. „Wir wollen durch den Einsatz dieser teilstationären Überwachung insbesondere Geschwindigkeitsmessungen zu Zeiten ermöglichen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung nicht im Dienst sind“, so Käuflein. So misst das OA vermehrt auch Geschwindigkeit dort, wo es Hinweise von Anwohnenden gibt, dass es nachts oder an Sonn- und Feiertagen zu Überschreitungen der Geschwindigkeitsvorgaben kommt.

Das OA wählt aber auch Messstandorte an Straßen, welche aufgrund der hohen Verkehrsbelastung immer wieder Unfallhäufungen aufzeigen oder der Behörde Hinweise über grobe Verkehrsverstöße vorliegen.

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