Müllablagerungen im Zuge des Straßensperrmülls haben in Grötzingen, Grünwettersbach und Hohenwettersbach für großen Unmut gesorgt. Wie das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) mitteilt, wurden dort vielfach Gegenstände und Abfälle hinausgestellt, die nicht zum Sperrmüll gehören, darunter Alttextilien, Kleinteile und Elektrogeräte.
Das AfA weist darauf hin, dass solche Abfälle stehen bleiben und nicht abgeholt werden. Wer diese Dinge bereitgestellt hat, muss sie entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Bei Bedarf sollte außerdem der Gehweg gereinigt werden.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Alttextilien, Schadstoffe, Bauschutt, Altreifen und Elektrogeräte (etwa Fernseher) gehören nicht zum Sperrmüll und dürfen auf keinen Fall über diesen Weg entsorgt werden. Sie kommen in die entsprechenden Abfallbehälter, Alttextilbehälter oder in die Sammelcontainer auf den Wertstoffstationen und im Stadtgebiet. Auch Gebäudebestandteile wie Türen, Waschbecken oder Gipsplatten sind kein Sperrmüll. Kleinere Gegenstände und Dinge, die zerkleinert werden können, sollten die Bürgerinnen und Bürger in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geben.
Neben dem festgelegten Abholtermin für den Straßensperrmüll kann jeder Haushalt zusätzlich einmal im Jahr einen Termin nach eigenem Bedarf wählen (Sperrmüll auf Abruf). Elektrische Haushaltsgroßgeräte holt das AfA auf Abruf ab (Weiße Ware).