Rot ist doch noch nicht tot

Neue Tonne kommt: BDS steigt in die Wertstoffsammlung ein. Foto: cg

Bald Vergangenheit: Die rote Tonne wird gelb. Foto: cg

Wertstoffsammlung: Verhandlungen laufen weiter – Gemeinsame Sortieranalyse mit BDS vereinbart.

 

Bei der Zukunft der Wertstofferfassung in Karlsruhe geht es voran: In den vergangenen Monaten hat die Stadtverwaltung mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) mehrere Gespräche geführt.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, unter welchen Bedingungen eine Fortführung der gemischten Wertstoffsammlung doch noch umgesetzt werden kann. Die BDS hatten dies mit Verweis auf die hohe Fehlwurfquote in der Karlsruher Wertstofftonne zunächst abgelehnt und die Einführung einer Gelben Tonne in Aussicht gestellt. Dies wiederum war auf Kritik in der Bevölkerung und auch von Teilen der Politik gestoßen. Auch die Bürgervereine hatten gefordert, mit BDS nochmals über die Fortführung einer gemischten Wertstoffsammlung zu verhandeln.

Stadt müsste sich mit 49,5 Prozent beteiligen

Dies haben Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Bürgermeisterin Bettina Lisbach im Januar getan: Bei dem Gespräch signalisierten die BDS grundsätzliche Bereitschaft, über eine gemischte Wertstoffsammlung weiter zu verhandeln. Allerdings müsste sich die Stadt in einem Umfang von bis zu 49,5 Prozent an den Kosten für eine Wertstofftonne beteiligen, was bei der Gelben Tonne nicht der Fall ist.

Vereinbart werden konnte nun, dass zunächst eine von beiden Seiten gemeinsam finanzierte Sortieranalyse durchgeführt werden soll, um den Inhalt der heutigen Wertstofftonne und insbesondere die aktuellen Fehlwurfanteile zu bestimmen. Auf dieser Grundlage kann die Abschätzung der von der Stadt voraussichtlich zu tragenden Kosten erfolgen. Die Verantwortung für die einzelnen Bestandteile des Sammelgemisches werden im Vorfeld zwischen Stadt und BDS festgelegt. Grundsätzlich sind die Stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) der Stadt zuzurechnen, die Leichtverpackungen (LVP) den BDS. Abstimmungsbedarf gibt es noch hinsichtlich der Anrechnung von Fehlwurfanteilen.

"Die Verständigung auf eine gemeinsame Sortieranalyse ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so Bürgermeisterin Bettina Lisbach. „Sie ermöglicht uns eine realistische Kostenschätzung als Basis für eine eventuelle Fortführung der Wertstofftonne.“ Sollten sich die Fehlwurfanteile in den letzten Jahren deutlich verringert haben, bestehe zudem die Chance, dass die Stadt bessere Konditionen als die bisher von BDS angebotenen 49,5 Prozent Kostenbeteiligung erhalte.

Gemeinderat soll im Spätjahr 2022 entscheiden

„Stadt und BDS streben an, auf Grundlage der Ergebnisse der Sortieranalyse bis Ende 2022 eine gemeinsame Abstimmungsvereinbarung abzuschließen“, ergänzt Olaf Backhaus, Amtsleiter des Amts für Abfallwirtschaft. Eine Entscheidung über den Inhalt dieser Vereinbarung und die Fortführung einer gemischten Wertstofftonne oder alternativ einer Gelben Tonne soll der Gemeinderat im Spätjahr treffen, sobald belastbare Aussagen zu den Kosten der gemischten Wertstofftonne möglich sind.

Bei einer Fortführung der gemischten Wertstoffsammlung in Systemführerschaft der BDS könnten künftig in regelmäßigen Abständen Sortieranalysen durchgeführt und die städtische Kostenbeteiligung entsprechend dem Ergebnis angepasst werden. Hierauf haben sich Stadt und BDS ebenfalls verständigen können. Bei sinkender Fehlwurfquote in der Wertstofftonne könnte sich der von der Stadt zu tragende Kostenanteil perspektivisch reduzieren. Nach Beschlussfassung des Gemeinderates Ende 2022 könnten die BDS die Sammlung im Frühjahr 2023 ausschreiben. Damit wäre eine Systemumstellung zum 1. Januar 2024 möglich, die Verantwortung für die Sammlung würde dann von der Stadt zu den BDS wechseln.

Über den aktuellen Sachstand werden die städtischen Gremien am 11. März  2022 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und am 29. März im Gemeinderat jeweils in öffentlicher Sitzung informiert. Zudem werden die Mitglieder über das Thema beraten.

Zum gesetzlichen Hintergrund

Hintergrund der Verhandlungen zwischen Stadt und BDS ist die Einführung des neuen Verpackungsgesetzes. Die BDS sind aktuell 11 Einzelunternehmen, welche nach diesem Gesetz deutschlandweit für die Sammlung und Verwertung der sogenannten Leichtverpackungen zuständig sind. Die seit 1991 bis Ende 2018 geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) gab in § 6 Abs. 4 der Stadt Karlsruhe als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (örE) - in Karlsruhe vom Amt für Abfallwirtschaft (AfA) verkörpert - die Möglichkeit, einseitig die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) gegenüber den BDS zu verlangen. Auf dieser Grundlage wurde in Karlsruhe eine gemischte Wertstoffsammlung mit einer zwischen BDS (verantwortlich für LVP) und örE (verantwortlich für SNVP) geteilten Zuständigkeit vereinbart.

Seit Anfang 2019 bietet das die Verpackungsverordnung ablösende Verpacksgesetz in § 22 Abs. 5 dagegen nur noch den Weg, eine gemeinsame Wertstofferfassung von LVP und SNVP im Rahmen einer einvernehmlichen Abstimmung zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, erfassen die BDS lediglich LVP über eine Gelbe Tonne oder einen Gelben Sack. Über die Sortieranalyse können die aktuellen Fehlwurfanteile exakt ermittelt und der von der Stadt für eine Fortführung der gemischten Wertstofftonne zu erbringende Kostenanteil genauer abgeschätzt werden. Die letzte Sortieranalyse in Karlsruhe stammt aus dem Jahr 2016 und erbrachte hohe Fehlwurfanteile von deutlich über 50 Prozent. Seitdem könnten sich aber Veränderungen im Hinblick auf die Trennqualität ergeben haben.

Bei einer Übernahme der Kosten bzw. der Abfallmenge von 49,5 Prozent des Inhalts der Wertstofftonne lägen die zusätzlichen städtischen Kosten im Vergleich zur Gelben Tonne nach aktuellen Schätzungen bei rund 4,2 Millionen Euro pro Jahr.

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