Bewohnerparken: Anhebung der Gebühren und neue Geltungsdauer

Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis steigt 2022 von derzeit 30 auf 180 Euro. Foto: cg

Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis steigt 2022 von derzeit 30 auf 180 Euro. Foto: cg

Nachdem der Karlsruher Gemeinderat in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 eine neue Gebührensatzung für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises beschlossen hat, geht das Ordnungs- und Bürgeramt nun an die Umsetzung.

Bis Ende des Jahres werden die neuen Bewohnerparkausweise mit einer Übersicht zu den wesentlichen Änderungen an den berechtigten Personenkreis verschickt. Aufgrund der vom Gemeinderat festgelegten Erhöhung der Gebühren für 2022 und 2023 von bisher 30 Euro auf nunmehr 180 Euro pro Jahr wird das Fälligkeitsdatum der zu entrichtenden Gebühren ausnahmsweise verschoben und auf den 1. März 2022 festgesetzt.

Künftig ein Jahr ab Ausstellung gültig

Damit erhalten alle Fahrzeughalterinnen und -halter eine ausreichende Frist, um ihren Bewohnerparkausweis zurückzugeben. Wer die Parkberechtigung nicht weiter nutzen möchte, muss diese bis spätestens Dienstag, 1. März 2022, an das Ordnungs- und Bürgeramt senden. Bis zu diesem Datum werden keine Gebühren erhoben. Damit eine Rückgabe rechtzeitig bearbeitet und die zu entrichtende Gebühr storniert werden kann, bittet das Ordnungs- und Bürgeramt darum, den Bewohnerparkausweis nach Möglichkeit vor dem 15. Februar 2022 zurückzugeben. Bitte beachten: Bei einer unterjährigen Rückgabe ist zukünftig keine Rückerstattung der Gebühren mehr möglich.

Mit der neuen Satzung ändert sich zudem die Gültigkeit der Ausweise. Statt wie bisher immer für das jeweilige Kalenderjahr gelten sie künftig ab der Ausstellung für ein Jahr, also beispielsweise bei Ausstellung am 10. März läuft der Ausweis bis zum 9. März des folgenden Jahres.

Regelung für Karlsruher Pass wird geprüft

Wie die Verwaltung den Beschluss des Gemeinderates, Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes bei der Gebührenregelung angemessen zu berücksichtigen, umsetzen wird, befindet sich derzeit noch in Prüfung. Sobald eine Regelung gefunden ist, erfolgen weitere Informationen.

Weitere Informationen

Eine Übersicht zu den aktuellen Änderungen gibt es online (siehe Links).

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