Fraktion DIE LINKE beantragt Neugestaltung der Gebühren für Anwohnerparkausweise

In der Durlacher Altstadt wie hier in der Amthausstraße herrscht hoher Parkdruck – auch mit Anwohnerparkausweis ist es schwierig, in den Abendstunden einen Parkplatz zu finden. Foto: cg

In der Durlacher Altstadt wie hier in der Amthausstraße herrscht hoher Parkdruck – auch mit Anwohnerparkausweis ist es schwierig, in den Abendstunden einen Parkplatz zu finden. Foto: cg

In einem Antrag an den Karlsruher Gemeinderat möchte die Fraktion DIE LINKE, dass die Verwaltung die Gebühren für das Anwohnerparken neugestaltet.

Nach einer im Juli 2020 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, nach der die Länder nun nicht nur über die Höhe der Gebührenordnung für Anwohnerparkausweise selbst entscheiden können, sondern diese Entscheidungshoheit auch an die Kommunen übertragen können, sieht die Fraktion DIE LINKE nun die Möglichkeit, in Karlsruhe aktiv zu werden.

„Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat jüngst in einer Anfrage die Neuregelung der Zuständigkeit über die Festsetzung der Höhe der Gebühren angekündigt. In Freiburg hat eine Mehrheit im Gemeinderat die Neuregelung über die Gebührenhöhe für Anwohnerparkausweise bereits durchgesetzt. Nun ist es Zeit, auch in Karlsruhe diesen Schritt zu gehen“, so Lukas Bimmerle, Stadtrat von DIE LINKE.

„Wichtiges Mittel zur Umsetzung der Verkehrswende“

Die Anpassung der Gebühren sieht die Fraktion von DIE LINKE in Kombination mit der Ausweitung von Anwohnerparkzonen als wichtiges Mittel zur Umsetzung der Verkehrswende. Erzielte Mehreinnahmen sollen dabei in weitere Maßnahmen zur Stärkung des Rad- und Fußverkehres fließen. Wichtig sei der Fraktion auch, dass die Gebühren anhand sozialer Kriterien wie dem Einkommen des Haushalts und ökologischer Aspekte wie Antrieb oder Hubraumgröße berechnet werden. Ein genaues Gebührenkonzept soll von der Verwaltung erarbeitet werden.

„Halterinnen und Halter eines SUV mit einem Verbrennermotor sollten stärker finanziell belastet werden als Halterinnen und Halter eines Kleinwagens mit E-Antrieb. Beide haben unterschiedliche Anforderungen an die Größe des Parkraums, den sie für sich beanspruchen sowie eine unterschiedliche Umweltbilanz. Auch sollten Halterinnen und Halter, die sich kein neues, modernes Auto mit E-Antrieb leisten können oder Familien mit vielen Kindern und notwendigerweise größerem Auto ebenfalls finanziell bei der Neuregelung der Gebührenordnung des Anwohnerparkens entlastet werden“, hebt Lukas Bimmerle hervor.

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