Zur Möglichkeit einer baldigen Wiederöffnung der wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Museen und Ausstellungshäuser in Baden-Württemberg sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski:
„Wenn Bund und Länder zur Überzeugung gekommen sind, dass die Museen und Ausstellunghäuser zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder für das Publikum geöffnet werden dürfen, freut uns das sehr. Es zeigt sich in dieser schwierigen Zeit, dass vielen Menschen das Kulturangebot fehlt. Wir sind mit den Häusern daher schon länger im intensiven Austausch darüber, wie die strikten Hygiene- und Abstandsregeln in den Museen und Ausstellungen eingehalten werden können. Unsere Museen sind bereit und freuen sich nach so langer Zeit wieder auf Besucher."
Weitere Schritte der Öffnung im Kulturbereich
In einem ersten Schritt wurden am 20. April bereits die Bibliotheken und Archive wieder für Besucher und Nutzer zugänglich gemacht (siehe Artikel zum Thema). Um weitere Schritte der Öffnung des weitgehend ruhenden Kulturlebens in Baden-Württemberg zu ermöglichen, prüfen die Einrichtungen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit Wochen intensiv, wie eine sukzessive Öffnung der Häuser trotz hoher Schutz- und Hygienemaßnahmen aussehen kann.
Parallel wird an Programmen und Unterstützungen für den Kulturbetrieb zur Bewältigung der Krise gearbeitet. Der „Masterplan Kultur“ des Ministeriums, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch finanzielle Förderprogramme für Kulturprojekte in Zeiten der Corona-Krise beinhaltet, soll Anfang Mai vorgestellt werden.
Ergänzung (5. Mai 2020)
Museen dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Mit den neuesten Lockerungen der seit Wochen geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen auch die Museen und Ausstellungshäuser ab Mittwoch, 6. Mai 2020, wieder öffnen. „Wir mussten lange auf die Kunst verzichten – umso mehr freuen wir uns jetzt wieder auf unsere Museen, Freilichtmuseen, Kunstvereine und andere Ausstellungsorte. In verschiedenen Öffnungsschritten präsentieren sie sowohl Dauer- wie auch Sonderausstellungen und machen so deutlich, dass ein gemeinschaftliches Kunsterlebnis auch in Corona-Zeiten möglich ist“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.
Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sicherstellen und das notwendige Aufsichtspersonal engagieren zu können, öffnen fast alle Staatlichen Museen in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Baden-Baden und Konstanz in der Woche vom 11. Mai 2020 an. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in den staatlichen Häusern sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für die Beschäftigten Vorschrift sein. Ferner müssen die Museen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können. Zudem muss der Besucherstrom an der Kasse entsprechend geregelt sein sowie nach Möglichkeit Ein- und Ausgänge getrennt voneinander ausgewiesen werden.