Staatliche Schlösser und Gärten öffnen stufenweise

Schlossgarten Karlsruhe. Foto: cg

Schlossgarten Karlsruhe. Foto: cg

Nach der Möglichkeit der langsamen Öffnung auch von bestimmten Kultur­einrichtungen in der überarbeiteten Corona-Verordnung des Landes hat das Finanzministerium einen Stufenplan für die Wiederaufnahme des Betriebs der ihm zugehörigen Einrichtungen vorgelegt.

„Wir können verstehen, dass jetzt viele Menschen am liebsten schnell raus und etwas erleben wollen. Die Einrichtungen des Landes sind attraktive Ziele. Nach der langen Pause müssen wir aber sicherstellen, dass es nirgendwo einen zu großen Andrang gibt, bei dem sich Menschen leicht mit dem Coronavirus infizieren könnten. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Einrichtungen sofort voll durchstarten können. Es gilt auch weiter: Bitte halten Sie Abstand. Nur so können wir die Angebote in den kommenden Wochen und Monaten offenhalten“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Karlsruher Schlossgarten bereits geöffnet

In einem ersten Schritt ist am Montag, 4. Mai 2020, der Karlsruher Schlossgarten wegen der verkehrlichen Bedeutung für Fußverkehr und Fahrrad wieder geöffnet worden. Um abendliche Treffen zu vermeiden ist er vorerst von 6 bis 19 Uhr geöffnet. Am Mittwoch, 6. Mai, macht das Blühende Barock in Ludwigsburg (BlüBa) die Pilot-Öffnung, dortige Erfahrungen werden bei den weiteren Terminen berücksichtigt. Ab Donnerstag, 7. Mai, folgen die weiteren Gärten wie der Schlossgarten Weikersheim, der Schlossgarten Schwetzingen und die Außenanlagen des Botanischen Gartens Karlsruhe. Die Außenanlagen der weiteren Schlösser, Burgen und Klöster waren auch bislang zugänglich. Der Märchengarten des BlüBa und das Freigelände um die Grabkapelle auf dem Württemberg folgen voraussichtlich ab Montag, 11. Mai. Die Grabkapelle selbst, sowie die Innenräume der weiteren Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten werden ihre Pforten ab Dienstag, 12. Mai, für Gäste öffnen. Die Wilhelma in Stuttgart beginnt ab Montag, 11. Mai, ihre Wiedereröffnung mit einer beschränkten Besucherzahl, die über ein Online-Ticket-System gewährleistet werden soll.

„Damit steht die erste Stufe der Wiedereröffnung für alle Einrichtungen fest. Die zweite Stufe folgt jeweils, wenn die erste sicher geklappt hat. Darüber wird in der jeweiligen Einrichtung entschieden und die nächste Lockerung spätestens am Vortag online angekündigt“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen werden ihre Erfahrungen beim Wiederanlaufen untereinander und auch mit den Landesmuseen teilen, damit sich mögliche Schwierigkeiten nicht wiederholen, gute Ideen durchsetzen und weitere Lockerungen passend erfolgen. Bei sämtlichen weiteren Lockerungen wird die Infektionsentwicklung im Land berücksichtigt.

Außenanlagen und Parkanlagen

Sämtliche Außenanlagen und die Parkanlagen der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten können ab Donnerstag, 7. Mai, wieder besucht werden. Dazu gehören der Schlossgarten Weikersheim (bis 400 Personen zeitgleich) und der Schlossgarten Schwetzingen (maximal 800 Personen zeitgleich). Die Innenräume der Monumente sind ab Dienstag, 12. Mai, wieder zu besichtigen. An Engstellen in den eintrittspflichtigen Gartenanlagen und Innenräumen gilt dann eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab sechs Jahren. In der Weite der Gärten können Masken abgenommen werden, wenn die Situation es zulässt. „Wir sind erst mal lieber strikt und lockern dann, sobald es möglich ist. Da es keine Erfahrungswerte gibt, machen wir langsam. Da die Situation in den einzelnen Monumenten möglicherweise angepasst werden muss, sollten sich Gäste vorab online erkundigen, ob es dort spezielle Einschränkungen gibt. Wenn der Andrang an Monumenten wie beispielsweise an der Grabkapelle auf dem Württemberg an Wochenenden wieder zu groß wird, müssen wir auf die Bremse treten“, sagte Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schösser und Gärten. Welche der mehr als 60 Monumente wann genau wieder zugänglich sind, wird bis Dienstag veröffentlicht.

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