Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigten bzw. bei Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit und wird von der jeweiligen Schule organisiert. Für Schülerinnen und Schülern, die in Ganztagsklassen unterrichtet werden oder einen Schülerhort besuchen, wird die Notfallbetreuung ebenfalls ganztägig angeboten.
Möglichst früh Bedarf anmelden
Hilfreich ist es, wenn sich betroffene Eltern so früh wie möglich per E-Mail mit der Schule in Verbindung setzen und ihren Bedarf anmelden. Bitte auch mitteilen, ob das Kind in einer Ganztagsklasse ist oder einen Schülerhort besucht. Die Eltern sollten auch nachweisen, dass sie in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten.
Dies gilt für die Grundschulen sowie die Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in der Stadt Karlsruhe.