Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen wird vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt. Das hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann nach sorgsamer Abwägung der Gesamtsituation und nach intensiven Gesprächen im politischen Raum und mit den Fachleuten der Schulverwaltung sowie Eltern- und Schülervertretern entschieden. „Die aktuelle Situation und die sehr dynamische Lageentwicklung ist eine besondere Belastung für die Schulleiterinnen und Schulleiter, unsere Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und natürlich die Schülerinnen und Schüler im Land. In diesem Zusammenhang hat auch die Sorge um die anstehenden Abschlussprüfungen an den Schulen weiter zugenommen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Faire Bedingungen für Abschlussprüfungen
Vor diesem Hintergrund habe das Kultusministerium entschieden, dass alle zentralen schulischen Abschlussprüfungen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Schulschließungen ohne eine Verschiebung der anberaumten Prüfungstermine nicht über die nötigen Voraussetzungen für die Prüfung verfügen“, sagt die Ministerin und fährt fort: „Mit einem neuen Terminplan wollen wir ermöglichen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung auf die Prüfungen haben. Unser grundlegendes Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bekommen.“
Neuer Terminplan für die zentralen Abschlussprüfungen
Abiturprüfungen allgemein bildende Gymnasien
- Hauptprüfungstermine vom 18. bis zum 29. Mai 2020
- erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 26. Juni 2020
- aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann
- bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September
- mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020
Realschulabschlussprüfungen
- Hauptprüfungstermine vom 20. bis 28. Mai 2020
- erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 23. Juni 2020
- aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann
- bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September
- mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020
Werkrealschulabschlussprüfungen
- Hauptprüfungstermine vom 20. bis 27. Mai 2020
- erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 22. Juni 2020
- aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann
- bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September
- mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020
Hauptschulabschlussprüfungen
- Hauptprüfungstermine vom 16. bis 24. Juni 2020 (aktueller Stand)
Das Zeitfenster der drei Termine muss bei Bedarf zugunsten des Nachtermins noch verengt werden - erster Nachtermin 6. bis 8. Juli 2020
- aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann
- bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September
- mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020
Termintableau der beruflichen Schulen wird ebenfalls angepasst
Für die beruflichen Schulen (auch für die beruflichen Gymnasien und die Berufsoberschulen) wird das terminliche Gesamttableau ebenfalls so angepasst, dass alle zentralen Prüfungen erst ab 18. Mai anberaumt werden. Die Terminierung der Prüfungen der Berufsschulen muss noch im Einvernehmen mit den Kammern erfolgen. Den gesamten Zeitplan für die beruflichen Schulen wird das Kultusministerium, sobald diese Abstimmung erfolgt ist, kommunizieren.
Bewerbung für Studiengänge und die berufliche Ausbildung
„Auch die Fristen der zulassungsbeschränkten Studiengänge und der beruflichen Ausbildung haben wir im Blick. Gemeinsam mit den anderen Kultusministern haben wir uns im Rahmen der Kultusministerkonferenz darüber verständigt, dass auch mit dem neuen Zeitplan für die Abschlussprüfungen eine termingerechte Bewerbung für bundesweit oder örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist. Gleiches gilt für den Zugang zur beruflichen Ausbildung“, betont Ministerin Eisenmann und fügt hinzu: „Ich weiß, dass die Verschiebung der Prüfungen noch offene Fragen aufwirft. So müssen wir den Detailplan der Prüfungen in den einzelnen Fächern noch konkret ausarbeiten und Lösungen für eine pragmatische Regelung der anstehenden Korrekturverfahren finden.“ Zu all diesen Fragen werde das Kultusministerium zeitnah noch einmal gesondert informieren. Ministerin Eisenmann dankt allen Schulleitungen und Lehrkräften noch einmal ausdrücklich, für alles, was sie in diesen so herausfordernden Zeiten tagtäglich leisten.