Dabei kommt es mitunter auch zu gefährlichen Situationen, wie schon mehrfach im Ortschaftsrat moniert wurde – übrigens über alle Fraktionen hinweg. In einer Anfrage ging es unlängst um die aktive und dauerhafte Verkehrsberuhigung der Fußgängerzone in der Pfinztalstraße. Kein Wunder, dass ob der vielen „Alltagssituationen“ die Vorwürfe der Räte in Richtung Verwaltung deutlich waren.
Bei einer Verkehrszählung – an einem beispielhaften Tag im Juli 2016 – fuhren in der Zeit von 6 bis 21 Uhr insgesamt 186 Fahrzeuge in diesen Bereich, allerdings verfügten nur 86 Fahrzeuge davon über eine Einfahrtsberechtigung. Mit anderen Worten: Jeder zweite Fahrzeuglenker hält sich nicht an die Vorschriften! Ob das Durchfahren „schlechte Augen“, Ignoranz oder Faulheit ist, sei einmal dahingestellt.
„Im Vergleich zu anderen Fußgängerzonen im Stadtgebiet, zum Beispiel die Kaiserstraße, sind die Zahlen nicht auffällig“, so aber das Urteil des Ordnungsamts. Insofern wird keine, nach der Straßenverkehrsordnung erforderliche „zwingende Notwendigkeit“ zum Einbau von Pollern gesehen. Zudem müsste für Rettungskräfte eine ungehinderte Zufahrt im Bedarfsfall bestehen. Das Ordnungsamt sieht daher keinen Anlass, zum Beispiel Poller anzubringen. Dass aber die Verwaltung offensichtliches Missachten eines Verbots toleriert, kann nicht angehen, monieren Kritiker: Es gebe schließlich auch andere Maßnahmen.