Bebauungsplan "Altstadt Durlach - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB

SPD

Antrag der SPD-Fraktion vom 9. Juli 2010 an den Ortschaftsrat Durlach

Antrag

Der Ortschaftsrat Durlach beantragt beim Gemeinderat den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans „Altstadt Durlach“ (Aufstellungsbeschluss vom 6. Juli 2010).

Begründung

Am 6. Juli 2010 hat der Planungsausschuss des Gemeinderates einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Gestaltungssatzung "Altstadt Durlach" gefasst. Er hat damit einem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion und dem einstimmigen Wunsch des Ortschaftsrats Durlach entsprochen. Um das Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt dauerhaft zu schützen, sind bauplanerische Maßnahmen erforderlich, die über den bisher gewährten, leider nur schwach ausgeprägten Denkmalschutz hinausgehen.

Der Bebauungsplan "Altstadt Durlach" wird für den Schutz und für die planerische Zukunftsfähigkeit der Markgrafenstadt ein Projekt von großer Nachhaltigkeit darstellen. Es ist das wichtigste planerische Projekt seit der Sanierung in den 1980er Jahren.

Angesichts der großen Bedeutung und der erforderlichen umfassenden Untersuchungen sowie der gebotenen Bürgerbeteiligung kann davon ausgegangen werden, dass der Bebauungsplan "Altstadt Durlach" erst in ein bis zwei Jahren Satzungsreife erlangt. In der Zwischenzeit ist es dringend erforderlich, Entwicklungen, die das die Altstadt prägende Bild beeinträchtigen können, Einhalt zu gebieten. Insbesondere könnten Baugenehmigungen auf freien Flächen der Altstadt (§ 34 BauGB), Nutzungsänderungen sowie Erweiterungsbauten die durch den Bebauungsplan vorgesehene städtebauliche Gestaltung unmöglich machen.

Es ist daran zu erinnern, dass im Bereich der Amthausstraße im vergangenen Jahr die Vernichtung der Zwingermauer nur mit großer Mühe verhindert werden konnte, dass Bauanträge zur Verdichtung von Hinterhöfen vorliegen, dass sogar an die Errichtung von neuen Mehrfamilienhäusern gedacht ist und dass (beispielsweise bei einem Haus am Stadtgraben) aktuell eine Aufstockung beantragt ist. Weitere Bauanträge und Anträge auf Nutzungsänderungsgenehmigungen sind zu erwarten. Die Realisierung solcher Vorhaben gefährdet die von der Stadt Karlsruhe im Einvernehmen im Ortschaftsrats Durlach zu formulierenden Planungsziele.

Wir beantragen deshalb den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB für den Planbereich "Altstadt Durlach", wie er im Beschluss des Planungsausschusses des Gemeinderats vom 6. Juli 2010 beschrieben ist, und wie sie als städtebauliches Instrument in der Vorlage des Planungsausschusses erwähnt wird. Die Bauleitplanung darf nicht dadurch erschwert werden, dass während der Aufstellungsphase des Bebauungsplans tatsächliche Veränderungen eintreten, die den Planungsvorstellungen widersprechen. Das nachhaltige Zukunftsprojekt Bebauungsplan "Altstadt Durlach" darf nicht gefährdet werden.

unterzeichnet von:

Hans Pfalzgraf
Dr. Jan-Dirk Rausch
Iris Holstein
Christa Schulte
Klaus Arheidt

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