SPD Durlach fordert schnelle Fertigstellung des Bebauungsplans „Altstadt Durlach“

Zoll- und Wachhaus beim ehemaligen Ochsentor. Foto: cg

Zoll- und Wachhaus beim ehemaligen Ochsentor. Foto: cg

Der bekannt gewordene Fall des Torwächterhäuschens in der Ochsentorstraße (siehe Foto) ist nicht der einzige geplante Totalabriss eines Gebäudes in der Durlacher Altstadt.

Ecke Kelter- und Mittelstraße soll ein Fachwerkhaus abgerissen werden, wie Anwohner berichten. Die SPD-Fraktion im Durlacher Ortschaftsrat sorgt sich um das historische Stadtbild und beantragt nun, den Bebauungsplan „Altstadt Durlach“, für den schon 2010 ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, noch in diesem Kalenderjahr zu Ende zu bringen. „Nur ein Bebauungsplan zusammen mit einer Gestaltungssatzung kann die Altstadt wirksam schützen“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Jan-Dirk Rausch. Nach acht Jahren Planung ohne wirksames Ergebnis sei jetzt Eile angesagt, um vollendete Tatsachen zu verhindern. Um den Abbruch historischer Gebäude zu verhindern, müsse man kurzfristig auch den Erlass einer Veränderungssperre in Betracht ziehen.

Die SPD stellte am 14. April 2018 im Ortschaftsrat Durlach folgenden Antrag

  1. Auf den seit 2010 bestehenden Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Altstadt Durlach“ erfolgt schnellstmöglich der im normalen Verfahren längst überfällige Auslegungsbeschluss.
  2. Noch im Jahr 2018 muss der darauffolgende Satzungsbeschluss im Ortschaftsrat und Gemeinderat behandelt werden.

Begründung

Seit 1998 ist die Durlacher Altstadt durch eine denkmalrechtliche Satzung geschützt. Die Vergangenheit hat leider immer wieder gezeigt, dass der Schutz des Denkmalrechts nicht ausreicht, um das charakteristische, historische Stadtbild Durlachs dauerhaft zu erhalten. In den letzten Jahren wurden vermehrt historische Gebäude gegen den massiven Widerstand aus Politik und Öffentlichkeit abgerissen (z.B. in der Jägerstraße der alte Farrenstall und in der Pfinztalstraße der Gambrinus, oder das sog. Schweitzer-Hauses in der Karl-Weysser-Strasse.), Reste der alten Stadtmauer wurden zerstört (z.B. am Alten Friedhof) bzw. ihre Zerstörung in Kauf genommen (z.B. am Stadtgraben). Neubauten im Inneren des Karlsburg-Areals und an weiteren Stellen der Altstadt führen zu einer Nachverdichtung, durch die das Altstadtbild allmählich verloren geht. Der Ortschaftsrat Durlach muss sich immer wieder mit dieser Problematik befassen, so zuletzt in der Ortschaftsratssitzung am 11. April 2018. Dabei ging es um die Abbruchgenehmigung des denkmalgeschützten, sog. Zoll- und Torwächterhäuschens in der Ochsentorstraße.

Ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Erlass örtlicher Bauvorschriften nach der Landesbauordnung stellen Instrumente zur Verfügung, die es gestatten, die städtebauliche Gestalt und das Ortsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes, sowie die Gestaltung des Ortsbildes sind bei der Erstellung von Bebauungsplänen von Gesetzes wegen zu berücksichtigen. Von diesen Möglichkeiten gilt es, Gebrauch zu machen, um das Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt zu erhalten.

Aber ohne einen gültigen Bebauungsplan für den Bereich des Lageplans der „Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Altstadt Durlach“ vom 21. Juli 1998 ist eine politische Steuerung und Beeinflussung des Altstadtbildes nicht möglich, da nach gegenwärtig geltendem Recht (§ 34 BauGB) entsprechende Bauvorhaben genehmigt werden müssen. Somit droht in absehbarer Zeit der unwiederbringliche Verlust des historischen städtebaulichen Erscheinungsbildes.

Aufgrund eines vom Ortschaftsrat Durlach einstimmig beschlossenen Antrages der SPD-Fraktion hat der Planungsausschuss des Gemeinderates 2010 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ gefasst. Seither hat sich nichts mehr getan. Des hat zur oben beschriebenen Situation geführt. Die Verwirklichung des Bebauungsplanes in kleinen Abschnitten, wie von der Verwaltung angedacht, wirkt dem Verlust des Erscheinungsbildes in keiner Weise entgegen. Deshalb ist höchste Eile geboten und das Bebauungsplanverfahren für die gesamte Fläche, gegebenenfalls durch externe Beauftragung, schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen.

unterzeichnet von

Dr. Jan-Dirk Rausch
Stefan Volz
Iris Holstein
Jörg Köster
Hans Pfalzgraf

Weitere Informationen

Ortschaftsrat (Links zu den Parteien) auf Durlacher.de

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