Zoologischer Stadtgarten wieder geöffnet

Eine Tierpflegerin füttert die Humboldt-Pinguine im Zoo Karlsruhe. Auch wenn diese Vögel nicht vom Ausbruch der Vogelgrippe betroffen sind, müssen sie dennoch unter besonderen Schutzmaßnahmen versorgt werden. Foto: Timo Deible/Zoo Karlsruhe

Eine Tierpflegerin füttert die Humboldt-Pinguine im Zoo Karlsruhe. Auch wenn diese Vögel nicht vom Ausbruch der Vogelgrippe betroffen sind, müssen sie dennoch unter besonderen Schutzmaßnahmen versorgt werden. Foto: Timo Deible/Zoo Karlsruhe

Der Zoologische Stadtgarten Karlsruhe musste vor einem Monat wegen eines großen Ausbruchs der „hochpathogenen aviären Influenza“, auch bekannt als Vogelgrippe, geschlossen werden. Seit dieser Woche können nun erstmals wieder Zoogäste in die Anlage kommen.

„Wir haben die Genehmigung bekommen, mit einigen Auflagen endlich wieder öffnen zu können. Das freut uns sehr, zumal jetzt im Frühjahr eine sehr besucherstarke Zeit ist“, berichtet Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt und kündigt an: „Jahreskarten, die zum Zeitpunkt der Schließung gültig waren, werden um einen Monat verlängert.“

Zu den Einschränkungen gehören die Schließung des Exotenhauses mit dem großen Bestand an freifliegenden Vögeln, die Aufrechterhaltung der Aufstallung vieler Vogelarten, die sonst innerhalb des Zoologischen Stadtgartens leben, Absperrungen vor Volieren und Anlagen, in denen sich Vögel befinden, sowie die Desinfektion von Schuhen der Zoogäste beim Eintritt sowie am Ausgang. Dafür sind mit Desinfektionsmittel getränkte Matten an den Kassen und Ausgängen ausgelegt, über die verpflichtend gelaufen werden muss.

Änderungen durch neue Corona-Verordnung

Durch die neue Corona-Verordnung des Landes können Tageskarten nun auch wieder an den Kassen erworben werden. „Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir unseren Zoogästen, die Eintrittskarten weiter online zu erwerben“, sagt Steffen Karcher, der beim Zoo für die Finanzen und somit auch für die Kassen zuständig ist. Mit der App eTicket@KA (für Android und iOS im Google Play Store sowie im Apple App Store verfügbar, sowie ohne Smartphone-App als Desktopversion unter eticket-ka.de) können die Karten auch direkt vor dem Besuch erworben werden. Eine Registrierung der Zoogäste ist nicht mehr notwendig, es gilt die 3G-Regel. Ein Besuch ist somit für Personen möglich, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Einzelheiten dazu sind in der Corona-Landesverordnung nachzulesen.

Entwicklung der Vogelgrippe

Während die Wiedereröffnung kurz bevorsteht, sei auch die Entwicklung des Vogelgrippe-Infektionsgeschehens im Tierbestand sehr positiv zu bewerten, so Zootierarzt Dr. Marco Roller. Im Vogelbestand von rund 700 Individuen waren Anfang Februar 90 Tiere positiv getestet worden. Alle Vögel waren da schon auf 25 epidemiologische Einheiten aufgeteilt worden, zwei Gruppen waren betroffen. In den ersten Tagen sind insgesamt 27 Tiere gestorben, darunter 14 Pelikane. „Seit drei Wochen haben wir jedoch keinen Todesfall mehr im Bestand durch die Vogelgrippe. Immer mehr ursprünglich positiv getestete Tiere werden bei den wöchentlichen Beprobungen nun negativ auf das Virus, das Immunsystem der Tiere hat es also erfolgreich bekämpft“, sagt Roller.

„In der jüngsten Testrunde hatten wir noch sieben positive und 21 fragliche Tiere“, berichtet Dr. Lukas Reese, ebenfalls Zootierarzt in Karlsruhe. Als fraglich gelten die Tiere, deren Viruslast schon stark gesunken sei. Sie scheiden zwar das Virus noch aus, allerdings in sehr geringem Maß. Diese Tiere könnten eventuell schon bei der Auswertung der anstehenden Beprobung als negativ gelten, führt Reese aus. Tritt in den kommenden Wochen der Fall ein, dass alle Tiere negativ sind, müssen dennoch 42 Tage lang alle Biosicherheitsmaßnahmen bei den Vögeln aufrecht erhalten werden. Dabei sind geschulte Tierpflegerinnen und Tierpfleger für das Versorgen der Vögel zuständig. Vor dem Betreten der jeweiligen Anlage ziehen sie sich einen Schutzanzug, Brille, Maske, Handschuhe und Überschuhe an. Diese Schutzkleidung wird vor dem Eintreten bei jeder Einheit komplett erneuert.

Laut Gesetz sind Vögel, die positiv getestet sind, sowie deren Kontakttiere, unverzüglich und ausnahmslos zu töten. Für den Zoo Karlsruhe konnte eine Ausnahmeregelung erwirkt werden, dass nicht nur negativ getestete Kontakttiere am Leben bleiben konnten, sondern sogar mit dem Virus infizierte Vögel teilweise gerettet werden konnten. „Dies verdanken wir der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten, die an einem Strang ziehen. Der Zoo, das Veterinäramt, das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und die Task Force Tierseuchenbekämpfung des Landes haben gemeinsam versucht, so viele Vögel wie möglich zu retten. Das ist ein großer Kraftakt, aber er lohnt sich“, betont Zoochef Reinschmidt.

„Sehr viel Anteilnahme bekommen“

In den vergangenen Wochen hatten zudem bereits Tierpfleger begonnen, die Insel am Ludwigsee, auf der die Pelikane untergebracht waren, von möglicherweise mit dem Virus kontaminierten Material zu säubern. Am kommenden Wochenende wird zudem der Veterinärzug Ravensburg erwartet. Dessen Mitarbeiter werden sowohl die Teichfläche des Ludwigsees als auch den gegenüberliegenden Affensee desinfizieren. Damit sind dann auch alle Maßnahmen abgeschlossen, die für die Wiedereröffnung des Zoos notwendig sind.

„Wir haben in den vergangenen Wochen sehr viel Anteilnahme aus Karlsruhe, der Region und der gesamten Zoogemeinschaft bekommen. Es haben uns zahlreiche Nachrichten erreicht, die uns Mut zugesprochen und uns die Daumen gedrückt haben. Das hat in dieser Phase gut getan“, erzählt Reinschmidt. Auch wenn es in den kommenden Wochen weiter Einschränkungen geben wird, sei es einfach sehr wichtig, die grüne Oase mitten im Herzen Karlsruhes wieder öffnen zu dürfen.

Weitere Informationen

Im Zoologischen Stadtgarten gilt eine Pflicht zum Tragen einer Maske im Eingangs- und Kassenbereich, in den Tierhäusern, beim Anstehen an Verkaufsständen und im Bereich der Toiletten. Ansonsten sind die Masken dort aufzuziehen, wo der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann. In den Innenbereichen muss ein FFP2-Standard bei der Maske eingehalten werden. Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche können auch andere medizinische Masken tragen. FFP2-Masken sind auch an den Kassen erhältlich.

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