Ab Samstag in Karlsruhe wieder „Click & Meet“ möglich

Am Donnerstag lag die 7-Tage-Inzidenz für das Karlsruher Stadtgebiet mit 81,7 zum vierten Mal in Folge unter 100. Grafik: Landratsamt Karlsruhe

Am Donnerstag lag die 7-Tage-Inzidenz für das Karlsruher Stadtgebiet mit 81,7 zum vierten Mal in Folge unter 100. Grafik: Landratsamt Karlsruhe

Der Stadtkreis Karlsruhe hat am Donnerstag den 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am vierten Tag in Folge unterschritten.

Sollte dies auch am heutigen Freitag – und damit zum fünften Mal hintereinander – der Fall sein, ist das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe nach der Corona-Verordnung des Landes aufgerufen, diesen Sachverhalt festzustellen.

Per Allgemeinverfügung, die noch am Freitag veröffentlicht würde, würden damit ab Samstag die entsprechenden Regelungen der Corona-VO für Kommunen mit einem Inzidenz-Wert unter 100 in der Stadt Karlsruhe wieder greifen. Das bedeutet, dass z.B. der Einzelhandel im Stadtgebiet bereits ab Samstag zu „Click and Meet“ zurückkehren könnte.

Aktualisierung (19.20 Uhr)

Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 100

Die Stadt Karlsruhe verzeichnet am Freitag (26. März) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 86,8 und unterschreitet damit am fünften Tag in Folge den Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit wird die sogenannte „Notbremse“, die seit Dienstag in Kraft war, aufgrund der rückläufigen Inzidenzwerte wieder zurückgenommen. Diesen Sachverhalt hat das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe, wie in der Coronaverordnung des Landes vorgesehen, festgestellt und per Allgemeinverfügung bekanntgeben, zuvor hatte das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg am Freitagnachmittag die Inzidenzwerte der Stadt- und Landkreise für den Tag veröffentlicht.

Am Samstag (27. März) gelten damit für die Stadt Karlsruhe wieder die Regelungen für Kommunen mit einem Inzidenz-Wert unter 100. Damit werden einige Verschärfungen wieder aufgehoben, beispielsweise dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen und der Einzelhandel darf wieder „Click and Meet“ anbieten. Darüber hinaus können Museen, Galerien sowie zoologische und botanische Gärten sowie Außen- und Innensportanlagen wieder öffnen.

Sämtliche Lockerungen gelten ausschließlich für den Stadtkreis Karlsruhe. Eine Rücknahme der „Notbremse“ auch im Landkreis Karlsruhe lässt die Coronaverordnung des Landes in Anbetracht der Inzidenzwerte im Kreisgebiet nicht zu, diese liegen seit Tagen konstant über der 100er-Grenze, momentan (26. März) bei 112,6.

Weitere Informationen

Die umfänglichen Regelungen werden im Laufe des Freitagabends online gestellt und können dann auf den Corona-Seiten der Landratsamtswebsite (siehe Links) unter „Aktuelle Corona-Verordnung“ nachgelesen und die Allgemeinverfügung unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgerufen werden.

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