Das Verkehrszeichen „Carsharing“ zeigt ein in der Mitte geteiltes Auto mit vier Menschen. Da das Schild noch relativ unbekannt ist, plant das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges eine Übergangszeit. Während dieser würden Falschparker neben dem Verwarnungsgeld mit Hinweiszetteln über eine drohende Abschleppmaßnahme informiert, kündigt der zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein an.
Das Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ verwendet, um Carsharing-Stellplätze zu kennzeichnen. In Karlsruhe kommt es an 50 Standorten zum Einsatz und weist damit mehr als 100 Stellplätze aus, die ausschließlich Carsharing-Fahrzeugen vorbehalten sind (siehe Artikel zum Thema).
Falschparker müssen mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen
Derzeit wird für das unberechtigte Parken auf einem Carsharing-Parkplatz ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. „Mehr lässt der aktuelle Bußgeldkatalog nicht zu“, erläutert Käuflein. „Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges müssen Falschparkende zukünftig mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen“, so der Bürgermeister weiter. Konkret sehe der Gesetzgeber dann ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor.
Nach Ablauf der Übergangszeit können falsch geparkte Fahrzeuge spätestens ab Oktober 2021 abgeschleppt werden – unabhängig vom jeweiligen Verwarnungsgeldbetrag.