Seit der Erhöhung verschiedener Bußgeldsätze für Falschparken im November vergangenen Jahres müssen Verkehrssünder für bestimmte Vergehen deutlich tiefer als zuvor in die Tasche greifen (siehe Artikel zum Thema). Richtig teuer wird es vor allem, wenn das Fahrzeug so parkt, dass nach der Rechtsprechung ein Abschleppgrund vorliegt. "Das Verbringen eines Fahrzeuges kann je nach Wochentag und Uhrzeit schnell über 200 Euro kosten", betont Ordnungsbürgermeister Albert Käuflein. Hinzu kommen ein Verwarnungsgeld sowie eine gesetzlich vorgegebene Aufwandsgebühr.
Weshalb wird abgeschleppt?
Das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) der Stadt Karlsruhe geht sehr transparent damit um, wenn es um die Gründe für die Vollstreckungsmaßnahme Abschleppen geht. So sind alle Abschleppgrundsätze auf der städtischen Website veröffentlicht (siehe Links). „Wir wollen klar aufzeigen, wann Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit welchen Folgen rechnen müssen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten“, unterstreicht Käuflein.
Die Frist wird deutlich kürzer
Nachdem schon im März sowie Oktober 2021 die Abschleppgrundsätze angepasst wurden (siehe Artikel zum Thema), folgt nun ab Juli eine weitere Änderung. Dies betrifft das Falschparken in Bewohnerzonen sowie auf Carsharing-Parkplätzen. Ab Juli droht beim Falschparken in einem Anwohnerbereich bereits nach einer Stunde eine Abschleppmaßnahme. Zuvor wurden unberechtigte Dauerparker erst am darauffolgenden Tag abgeschleppt. Auch auf Carsharing-Parkplätzen kann ab Juli bereits nach einer Stunde und nicht wie bislang erst nach drei Stunden eine Abschleppmaßnahme eingeleitet werden.