Die dort erwähnte Übergangszeit, in der Verstöße noch nicht in vollem Umfang geahndet werden, endet nun und ab Oktober drohen Falschparkerinnen und Falschparkern Abschleppmaßnahmen.
Derzeit erhalten Falschparkende neben der Verwanung in Höhe von 10 Euro für den Verstoß zusätzlich noch einen Hinweiszettel, der darüber informiert, dass grundsätzlich bei unberechtigtem Parken auf einem Carsharingstellplatz eine Abschleppmaßnahme droht. „Durch die Hinweiszettel wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich auf die neue Beschilderung und die damit verbundenen Regelungen einzustellen“, erläutert der zuständige Bürgermeister Dr. Käuflein das städtische Vorgehen.
Strengere Handhabung ab Oktober
Bereits mehr als 100 Stellplätze wurden bisher im Stadtgebiet für Carsharingfahrzeuge ausgewiesen. Durchschnittlich mussten die Überwachungskräfte des Ordnungs- und Bürgeramtes dort bisher wöchentlich Verstöße im zweistelligen Bereich feststellen. „Durch die strengere Handhabung bei der Ahndung der Verstöße hoffe ich auch darauf, dass die Carsharingangebote besser und problemloser genutzt werden können“, so Bürgermeister Käuflein weiter.
Neuer Katalog sieht höhere Bußgelder vor
Mit dem angekündigten, aber zeitlich noch nicht festgelegten Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges, müssen Falschparkende zukünftig neben den drohenden Abschleppmaßnahmen zusätzlich mit höheren Bußgeldern rechnen. Konkret sieht der Verordnungsgeber dann ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor.