Das Land Baden-Württemberg und die Kommunen gehen finanziell in Vorleistung: Sie haben sich auf eine gemeinsame Finanzierung von Corona-Schnelltests an Kindertagesstätten, Kindergärten und in der Kindertagespflege verständigt. Das gilt vorbehaltlich einer Übernahme der Kosten durch den Bund. Basis für die Verständigung ist eine Testkonzeption, die die stufenweise Einführung einer regelmäßigen Testung auch der Kita-Kinder in Baden-Württemberg vorsieht. Rund 450.000 betreute Kinder bis sieben Jahre können zweimal pro Woche getestet werden. Die Kosten für die Tests der rund 100.000 Beschäftigten trägt das Land.
„Uns ist bewusst, welch enorme Belastung die Pandemie für Familien und Kinder darstellt. Die richtige Balance zu finden zwischen Bildungs- und Betreuungsangeboten und Gesundheitsschutz ist eine gewaltige Herausforderung. Zumal das mutierte Virus auch bei Kindern deutlich ansteckender ist als der Wildtyp. Deshalb ist es notwendig, dass wir in gemeinsamer Verantwortung von Land und Trägern auch an den Kitas mit regelmäßigen Schnelltest-Angeboten eine zusätzliche Sicherheitssäule für Kinder und Erzieherinnen und Erzieher bieten“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Gesundheitsminister Manne Lucha stellte fest: „Das Infektionsgeschehen in den Kitas zeigt uns, dass wir auch hier verstärkt testen müssen, um Einschleppungen des Virus zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen. Das Land leistet mit der finanziellen Unterstützung der Kommunen hier einen wichtigen Beitrag. Das Testen ist aber auch hier nur einer von mehreren Bausteinen zum Infektionsschutz. Neben dem Testen ist zum Beispiel auch das Einhalten der Gruppentrennung ein wichtiges Element zu Verhinderung der Virusverbreitung.“
Tests sollen auf sichere Weise ein Stück Normalität bringen
Für Finanzministerin Edith Sitzmann ist die finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der Tests ein Zeichen der Solidarität: „Die Pandemie kostet uns alle Ausdauer und Kraft. Für die Kleinen ist es besonders schwer, nicht mit ihren Freundinnen und Freunden spielen und Zeit verbringen zu können. Die Tests sollen ihnen auf sichere Weise ein Stück Normalität bringen. Leider steht eine Kostenregelung des Bundes noch aus. Doch das Land lässt die Kommunen mit der Finanzierung nicht allein. Wir bringen uns gemeinsam für die Kinder ein.“
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann erklärte: „Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen geben den Kindern Halt und Struktur in ihrem Alltag. Der Kontakt mit anderen Kindern und die Förderung durch die Erzieherinnen und Erzieher ist wichtig für ihre Entwicklung. Wir müssen deshalb alles dafür tun, um den Betrieb der Kitas und der Kindertagespflege zu gewährleisten. Mehr Tests bieten mehr Sicherheit. Sie sind deshalb von großer Bedeutung.“
Land beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten der Testungen
„Mit umfangreichen Testungen der Kita-Kinder und des Personals gewinnen wir ein großes Stück Sicherheit und ermöglichen es, die Kindertageseinrichtungen geöffnet lassen zu können. Ich begrüße daher die Entscheidung des Landes, sich an den Kosten zu beteiligen“, erklärt Präsident Steffen Jäger für den Gemeindetag Baden-Württemberg. Allerdings müsse diese Frage grundsätzlich auch mit dem Bund geklärt werden. Die Testung in den Kitas ist zentraler Teil der Pandemiebekämpfung und deshalb staatliche Aufgabe. Umso mehr sei es erneut ein starkes Zeichen der Städte und Gemeinden, solche Testangebote vor Ort innerhalb kurzer Zeit auf die Beine zu stellen. Aber klar sei, es wird eine gewisse Anlaufzeit brauchen.
Der Präsident des Städtetags, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, verweist auf die Erfahrungen in der eigenen Stadt und ergänzt: „Konsequentes Testen in Kitas, Schulen und Betrieben sind die wichtigsten Säulen der Teststrategie, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und neue Ketten zu unterbinden. Nur so brechen wir die dritte Welle uns können wieder Leben in unsere Städte lassen, indem wir Handel und Gastronomie öffnen.“
„Kinder brauchen ihren geregelten Tagesablauf und Kontakt zu Gleichaltrigen“, betont der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter. „Deswegen ist es auch so wichtig, durch regelmäßige Testungen dazu beizutragen, die Kitas und die Kindertagespflege trotz Pandemie dauerhaft offenzuhalten. Wenn die Kommunen jetzt finanziell als Ausfallbürgen für den Bund eintreten, dann geschieht dies im Wissen, dass wir es uns gesellschaftlich schlichtweg nicht leisten können, diese Orte frühkindlicher Bildung zuzuschließen.“
Land und Kommunen sehen den Bund in der Pflicht
Die Finanzierung von Corona-Schnelltests für Kinder bis drei Jahren erfolgt über die Betriebskosten der Kindertagesstätten (entsprechend §29c des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich). Daran beteiligt sich das Land grundsätzlich mit 68 Prozent. Für die Tests von Drei- bis Siebenjährigen übernimmt das Land 30 Prozent der Kosten, die Träger der Einrichtungen tragen 70 Prozent. Die Kosten für die Tests der Beschäftigten in den Kitas und in der Kindertagespflege trägt das Land komplett.
Im Ergebnis beteiligt sich das Land damit zur Hälfte an den Kosten der Testungen an den Kitas und in der Kindertagespflege. Die Kommunen werden die Erstattung durch das Land proportional an die freien und kirchlichen Träger weiterleiten. Land und Kommunen sehen jedoch mindestens gleichermaßen den Bund in der Pflicht, diesen Teil der Pandemiebekämpfung mit zu finanzieren. Im Bewusstsein der dringenden Notwendigkeit umfassender Kita-Testungen können die Kommunen jedoch nicht auf eine Klärung der finanziellen Fragen warten, sondern haben bereits vielerorts gehandelt und mit dem Testen begonnen.
Bei den Tests in Schulen und für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen beschafft das Land die Testkits und liefert sie an die Kommunen zur Verteilung an die Einrichtungen. Kommunen haben die Möglichkeit, Testkits für Schulen auch selbst zu beschaffen und gegenüber dem Land abzurechnen. Getrennt davon beschaffen die Kommunen beziehungsweise die Träger die Tests für die Kinder in Kindertageseinrichtungen selbst und organisieren auch die Logistik zur Durchführung der Testungen. Die Vereinbarung gilt bis Pfingsten und steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch das Kabinett und den Finanzausschuss des Landtags.