In der Woche vom 12. bis zum 16. April wird an den Schulen kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht stattfinden. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Ab dem 19. April ist eine Rückkehr zum Wechselbetrieb für alle Klassenstufen vorgesehen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Diese Entscheidung ist das Resultat von Dialogrunden mit zahlreichen Lehrerverbänden und -gewerkschaften, den schulischen Beratungsgremien (Landesschulbeirat, Landesschülerbeirat, Landeselternbeirat), Schulleiterinnen und Schulleitern sowie mit Eltern- und Schülervertretungen am vergangenen Montag und am Gründonnerstag, die das Staatsministerium initiiert und geleitet hat. Über den Schulbetrieb ab dem 19. April wird das Kultusministerium die Schulen noch einmal zu gegebener Zeit weiter informieren.
„Es war mir wichtig, dass Schulen, Lehrkräfte, Eltern und die Schülerinnen und Schüler noch vor Ostern Klarheit darüber haben, wie es nach den Ferien weitergeht“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Weiterhin gelte für alle Schularten, dass es keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gibt. Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sie die Schulpflicht aber im Fernunterricht erfüllen.
Ausnahmen für Prüfungsklassen und SBBZ
Ausnahmen von der Regelung für den Fernunterricht gibt es in der Woche nach den Osterferien für die Prüfungsklassen sowie für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Für die Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Die Abschlussklassen bleiben in einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht wobei die Schulen wie bisher über den Umfang des Präsenzunterrichts entscheiden können.
Aufgrund der besonderen Situation bleiben die SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung, die Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und andere SBBZ mit den genannten Bildungsgängen geöffnet. Sie können den Schulbetrieb unter Beachtung der Hygienevorgaben fortführen und Unterricht im Wechselbetrieb anbieten, wenn dies zur Wahrung des Mindestabstandes geboten ist.
Teststrategie der Landesregierung für den Präsenzbetrieb
Das nach den Osterferien vorgehaltene Testangebot kann von den Personen, die in den Präsenzbetrieb und die Notbetreuung einbezogen sind, ab dem 12. April zunächst auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden. Ab dem 19. April soll die Testung dann verpflichtend werden und Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht und die Notbetreuung sein. Weitere Informationen zur Testpflicht und zur Umsetzung der Testungen erhalten die Schulen, sobald die Landesregierung über die entsprechende Kabinettsvorlage abschließend entschieden hat.
„Ich möchte mich bei allen am Schulleben Beteiligten, bei allen Schulleitungen, Lehrkräften, bei allen Eltern sowie Schülerinnen und Schüler für ihre Geduld und ihr Mitwirken in dieser schwierigen Pandemiesituation bedanken. Allen wünsche ich frohe und erholsame Ostern“, so Kultusministerin Eisenmann.