Ermittlungsgruppe „Mehrfachtäter Zuwanderung“ zieht erste Bilanz

V. l.: Leitender Kriminaldirektor Karl-Heinz Ruff, Polizeipräsident Günther Freisleben und Kriminalhauptkommissar Jörg Grethe. Foto: cg

V. l.: Leitender Kriminaldirektor Karl-Heinz Ruff, Polizeipräsident Günther Freisleben und Kriminalhauptkommissar Jörg Grethe. Foto: cg

18 Haftanträge, 11 erlassene Haftbefehle, 9 Personen aktuell in Haft – dies ist die erste Bilanz für die neue Ermittlungsgruppe „Mehrfachtäter Zuwanderung“ (MTZ), die im März 2016 beim Polizeipräsidium Karlsruhe ihre Arbeit aufgenommen hat.

Im Fokus des aus vier Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei zusammengesetzten Ermittlerteams unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Jörg Grethe stehen wiederholt straffällig gewordene Asylbewerber, die innerhalb von sechs Monaten mindestens zehn Mal mit Straftaten in Erscheinung getreten sind (s. Artikel zum Thema). Nur etwa drei Prozent der Zuwanderer würden „deutlich über die Strenge schlagen“, so Polizeipräsident Günther Freisleben. Diese Zahl sei vergleichbar mit anderen Gruppen wie beispielsweise jugendliche Intensivtäter.

Aktuell befasst sich die Ermittlungsgruppe mit 27 Zielpersonen, die solch eine kriminelle Energie aufweisen. „Der Tatort konzentriert sich sehr stark auf die Stadt Karlsruhe“, so Freisleben. Im Mittelpunkt stehen Eigentumsdelikte – bemerkenswert: bisher war noch kein Sexualdelikt dabei. Die Zielpersonen stammen dabei aus Georgien, den Maghrebstaaten und aus dem Balkan. Im Mai konnte ein Täter bereits verurteilt werden: für drei Diebstähle, einen gewerbsmäßigen Diebstahl, einen Antanzdiebstahl und einen Raub bekam er acht Monate ohne Bewährung. Inwieweit auch die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zukünftig eine Rolle spielen werde, sei noch schwer abzusehen, so Grethe. Neben den Staatsanwaltschaften in Karlsruhe, Pforzheim und Tübingen erfolge zudem eine enge Abstimmung mit den Ausländerbehörden und dem Regierungspräsidium. „Koordiniert erreichen wir höhere Durchschlagskraft“, so Freisleben.

Der Polizeipräsident setzt auch auf die präventive Wirkung der Haft: Er hoffe, „dass sich herum spricht, dass man in Karlsruhe auch für Ladendiebstahl in Untersuchungshaft gelangen kann“. Meist werde beim ersten oder zweiten Ladendiebstahl das Verfahren eingestellt, so die gängige Praxis. Die zentrale Erfassung beim Polizeipräsidium soll dem entgegenwirken. In Summe werden dort momentan 13 Haftanträge pro Monat gestellt, über die Hälfte der Personen gelangen schlussendlich in Haft.

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