Mehrfachtäter im Visier der Polizei

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

Neue Ermittlungsgruppe für wiederholt straffällig gewordene Asylbewerber nimmt ab März 2016 Arbeit auf.

Die Auswertungen der Kriminalitätslage in den letzten Monaten geben dem Polizeipräsidium Karlsruhe Grund zur Sorge. So ist die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums von 2014 auf 2015 um 25 Prozent, die Anzahl der tatverdächtigen Asylbewerber als Untergruppe um mehr als 50 Prozent gestiegen.

„Es geht nicht darum, eine Kriminalisierung von Flüchtlingen zu betreiben“, so Karl-Heinz-Ruff, Leiter der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe, bei einer Pressekonferenz am Freitag. Allerdings sprächen die Trends eine eindeutige Sprache: Bei Körperverletzungsdelikten verdreifachte sich der Anteil der tatverdächtigen Asylbewerber innerhalb eines Jahres (2014 auf 2015), bei Raub und Ladendiebstahl verdoppelte sich der Anteil – genaue Zahlen werden erst nach der Landtagswahl veröffentlicht. Obwohl nur vier Prozent der Zuwanderer aus den sogenannten Maghrebstaaten (Tunesien, Algerien, Marokko, Libyen, Mauretanien) stammen, sei diese Personengruppe besonders auffällig. Asylbewerber aus Syrien, Irak oder Afghanistan treten hingegen selten in Erscheinung.

Mangel an Abschreckung und Unrechtsbewusstsein

Die neu gegründete Ermittlungsgruppe „MTZ“, die erste ihrer Art in Baden-Württemberg, soll sich zukünftig nun auf die Verfolgung von zugewanderten Mehrfachtätern konzentrieren. Hierzu zählen Asylbewerber, die in den letzten sechs Monaten mindestens zehn Straftaten begangen haben – aktuell trifft dies auf 25 Personen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe zu, also eine sehr kleine Gruppe unter den Asylbewerbern. Diese verfüge allerdings über ein hohes Maß an krimineller Energie und eine polizeiliche Erfassung, beispielsweise durch DNA-Proben, hinterließe bei diesen Tätern keine abschreckende Wirkung. „Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Haft in Deutschland für manchen angenehmer ist als die Situation in der Heimat“, so Ruff. Oft sei ein fehlendes Unrechtsbewusstsein festzustellen.

Begeht ein identifizierter Mehrfachtäter zukünftig Straftaten, werden die Ermittlungen in direkter Zusammenarbeit zwischen Schutz- und Kriminalpolizei geführt. Ziel ist die Zusammenführung aller Erkenntnisse an einer zentralen Stelle. Verschiedene Ermittlungsverfahren sollen nur von einer Staatsanwaltschaft geführt und somit beschleunigt werden. Die Prüfung der Haftfrage mit der Staatsanwaltschaft oder auch die Einleitung möglicher aufenthaltsbeendender Maßnahmen werden gezielt abgestimmt. Darauf einigten sich die Leiter der Staatsanwaltschaften Karlsruhe, Pforzheim und Tübingen sowie Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe bei einer gemeinsamen Besprechung.

Trotz mehrerer Taten auf „freiem Fuß“

Insbesondere die Prüfung der Haftfrage bei Mehrfachtätern stößt in der Bevölkerung immer wieder auf Unverständnis. Eine enge Abfolge von Straftaten mittlerer Kriminalität endet nach momentaner Gesetzeslage für den Tatverdächtigen im Normalfall nicht in der Untersuchungshaft. Ausnahme: Es herrscht Verdunkelungs- und/oder Fluchtgefahr. Letzteres ist erhöht, wenn die verdächtige Person keinen festen Wohnsitz vorweisen kann oder dieser nicht in der Bundesrepublik liegt. Bei Asylbewerbern trifft dies zu und soll bei der Klärung der Haftfrage nun stärker berücksichtigt werden. Zudem agieren Mehrfachtäter häufig in Bandenstrukturen und sind äußerst mobil, so dass einzelne Straftaten nicht in Zusammenhang gebracht werden. Die Bündelung der Verfahren soll Klarheit schaffen. Eine Verurteilung sei nicht immer nötig, damit die Ausländerbehörde eine Duldung intensiver prüfen könne, so Ruff.

Regelungs- oder Vollzugsdefizit?

Auch verspricht sich der Leiter der Kriminalpolizeidirektion viel vom neuen Asylpaket II. Abschiebungen erfolgten bisher grundsätzlich bei Haftstrafen von mindestens drei Jahren. Diese Hürde ist nun auf ein Jahr gesunken. Zudem sollen künftig Marokko, Algerien und Tunesien zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören, so dass Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern schneller bearbeitet werden können. Allerdings stellt Ruff bewusst die Frage in den Raum, ob bisher ein Regelungs- oder vielmehr ein Vollzugsdefizit vorgeherrscht habe. Die ersten Erfahrungen und Ergebnisse der neuen Ermittlungsgruppe werden bis Ende Juni erwartet. Im August wird dann die Entscheidung fallen, wie es mit dem Pilotprojekt beim Polizeipräsidium Karlsruhe weitergeht.

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