Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und die Polizei Karlsruhe haben erneut eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle im Tram- und Stadtbahnverkehr durchgeführt. Bei der Aktion waren rund 30 Fahrscheinprüfer und -innen und 25 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Mit der Großkontrolle wollten VBK und Polizei auch dieses Mal das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste stärken und Straftaten verhindern. Räumlicher Schwerpunkt der gestrigen Kontrolle, die rund neun Stunden dauerte, war der Innenstadtbereich zwischen Durlacher und Mühlburger Tor. Weitere Kontrollmaßnahmen fanden zwischen Marktplatz und Hauptbahnhof, entlang der Kriegsstraße sowie zwischen den Haltestellen Mühlburger Tor und Entenfang und auf der Südostbahn statt.
Gegen 13 Uhr hatten die Teams von VBK und Polizei am Freitagmittag mit ihrem gemeinsamen Einsatz begonnen, der bis circa 22 Uhr andauerte. „Gerade in der Vorweihnachtszeit sind sehr viele Menschen in der Innenstadt unterwegs. In den Wintermonaten, wenn es früh dunkel wird, verändert sich bei vielen Bürgern und Bürgerinnen aber auch das subjektive Sicherheitsgefühl. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit unseren Kräften in der dunklen Jahreszeit verstärkt Präsenz zeigen und so auch wichtige Präventionsarbeit leisten, um Straftaten im Innenstadt-bereich vorzubeugen“, erklärt Karim Chergui, Einsatzleiter der Polizei.
Fahrgäste begrüßen verstärkte Polizei-Präsenz in der dunklen Jahreszeit
Dieses Konzept hat sich bereits bei den zahlreichen vorangegangenen Schwerpunktkontrollen in der Vergangenheit bewährt. „Auch die Fahrgäste begrüßen diese sichtbare Polizei-Präsenz, vor allem in den Abend- und Nachtstunden. Das zeigen die zahlreichen positiven Rückmeldungen, die wir auch dieses Mal bereits unmittelbar während der Kontrolle von den Fahrgästen in den Bahnen und an den Haltestellen bekommen haben, als auch danach aus der Bevölkerung“, so Chergui. Zudem bieten die Schwerpunktkontrollen der Polizei die Möglichkeit, verstärkt Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen und damit den Druck auf potentielle Straftäterinnen und Straftäter hoch zu halten.
Für die VBK lag der Fokus bei der gemeinsamen Schwerpunktkontrolle auf zwei Aspekten: Zum einen ging es um darum, das so genannte „Erschleichen von Leistungen“ aufzudecken und zu ahnden. Denn das Fahren ohne gültigen Fahrausweis ist gemäß §265 Strafgesetzbuch eine Straftat. Für die verlorenen Fahrgeldeinnahmen des kommunalen Verkehrsunternehmens muss dann die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler, aufkommen. Zudem waren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der VBK geschätzte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Fahrgäste.
Prüfpersonal ist auch wichtiger Ansprechpartner für Fragen rund um den ÖPNV
„Gerade in der Vorweihnachtszeit kommen auch viele auswärtige Besucher und Besucherinnen zum Weihnachtsshopping nach Karlsruhe, die nicht immer ganz ortskundig sind. Sie freuen sich, dass ihnen unser Prüfpersonal als Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen zum ÖPNV, etwa zu Anschlüssen, Fahrscheinen und Tarifen – zur Verfügung steht. Diese Serviceleistung ist auch ein wichtiger Teil unserer Arbeit“, macht Mary Joyce, Leiterin des VBK-Fahrausweisprüfdienstes, deutlich und lobte die gute und seit Jahren eingespielte Zusammenarbeit mit der Polizei, die ihrerseits Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in den Bahnen und im Haltestellenbereich verfolgte sowie die VBK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bei der Feststellung von Personalien bei Fahrgästen ohne gültigem Ticket unterstützte.
Nach der rund neunstündigen Kontrollmaßnahme zogen VBK und Polizei eine positive Bilanz: Insgesamt kontrollierten die Prüf-Teams der VBK 6580 Personen. Dabei wurde festgestellt, dass 215 Personen ohne gültigen Fahrschein unterwegs waren. Das entspricht einer Quote von rund 3,2 Prozent. Die Polizei ihrerseits leitete insgesamt 20 Strafverfahren ein: 15 Mal wegen des Erschleichens von Leistungen, zwei Mal wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ebenfalls zur Anzeige gebracht wurden ein Diebstahl, eine Urkundenfälschung und eine Beleidigung. Zudem konnten die Beamte und Beamtinnen fünf Haftbefehle bei Personen vollstrecken, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.