Der 15. Juni 2021 und die darauffolgenden Wochen waren für die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) mit Sicherheit die schwierigste Zeit des gesamten Jahres: An diesem Tag hatte sich – vom Bereich Moltkestraße in Karlsruhe ausgehend – hitzebedingt Fugenvergussmasse aus dem Gleisbett gelöst und anschließend in weiten Teilen des Karlsruher Stadtgebiets zahlreiche Strecken und Fahrzeuge verschmutzt. Die aus dem Gleisbett gelöste Vergussmasse war von zahlreichen Fahrzeugen mitgeschleppt und entlang der Strecken verteilt worden, bevor der Bahnbetrieb sogar kurzzeitig komplett eingestellt werden musste (siehe Artikel zum Thema).
Abschlussberichte der Gutachter eindeutig
Die Kosten für die Schäden an Fahrzeugen, Gleisen und Weichen sowie für die aufwendigen Reinigungsarbeiten durch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Technische Hilfswerk, städtische Kolleginnen und Kollegen und externe Spezialfirmen liegen in Millionenhöhe. Nun liegen sämtliche Abschlussberichte der Gutachter vor, die sich in den vergangenen Monaten intensiv damit befasst haben, aus welchem Grund sich die Vergussmasse überhaupt bei steigenden Temperaturen aus dem Gleisbett lösen konnte.
„Die Gutachten belegen eindeutig, dass die großflächigen Beschädigungen vom Bereich Moltkestraße ihren Ausgang genommen haben. Die VBK werden nun die Arbeitsgemeinschaft ARGE aus mehreren beteiligten Firmen, von der das Material im Auftrag der VBK an dieser Stelle einst eingebaut wurde, finanziell für den entstandenen Millionenschaden in Regress nehmen“, sagt Christian Höglmeier, technischer Geschäftsführer der AVG und der VBK. Ein entsprechendes Schreiben wurde an die ARGE verschickt. Am Mittwoch, 18. Mai 2022, wird sich zudem auch der Aufsichtsrat der VBK mit diesem Thema befassen. Zur Ursache des Schadens führt Christian Höglmeier weiter aus: „Die herangezogenen Gutachter und der TÜV Süd haben übereinstimmend ermittelt, dass das verbaute Vergussmaterial klar fehlerhaft und somit ursächlich für den Gesamtschaden war.“
ARGE sei verantwortlich
Von Seiten der VBK war das Material – gemäß des gültigen Regelwerks – im Rahmen des Gesamtauftrags beim Auftragnehmer bestellt worden. Wie sich durch das Schadensereignis jedoch leider herausstellte, habe das Material aber offensichtlich nicht die Hitzebeständigkeit aufgewiesen, die für den Einbau im Gleisbett erforderlich gewesen sei. „Die Gutachter konnten zwar nicht mehr ermitteln, ob der Fehler beim Einbau der Vergussmasse oder durch die mangelhafte Vergussmasse an sich entstanden ist – dies ist aber dahingehend unerheblich, da die ARGE dafür verantwortlich ist, entweder fehlerfreies Material zu verwenden oder dieses fehlerfrei einzubauen“, so der technische Geschäftsführer.
Von Seiten der VBK wurde das problematische Vergussmaterial seit dem Vorfall im Juni 2021 unverzüglich für jegliche weitere Verwendung gesperrt. Das heißt konkret, dass diese Vergussmasse in den vergangenen Monaten an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet mehr bei neuen Baumaßnahmen verwendet wurde.