BaWü: Lockerung der Maskenpflicht an Schulen ab dem 18. Oktober

Pestalozzischule Durlach. Foto: cg

Pestalozzischule Durlach. Foto: cg

Die Maskenpflicht am Platz soll ab 18. Oktober 2021 in den Schulen in Baden-Württemberg in der Basis- und Warnstufe gelockert werden. Damit geht das Land einen vorsichtigen Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Präsenzunterricht für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler durch nichts zu ersetzen ist. Er ist auch für das emotionale und soziale Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung. Um den Präsenzunterricht zu ermöglichen, hat die Landesregierung Sicherheitszäune eingezogen, wie zum Beispiel die umfangreichen Testungen bei den Schülerinnen und Schülern sowie die Maskenpflicht. Die aktuellen Infektionszahlen in Baden-Württemberg und auch der Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern, die schon länger wieder im Schulbetrieb sind, ermöglichen es, dass an den Schulen ein weiterer vorsichtiger Schritt Richtung Normalität gegangen werden kann. Die Maskenpflicht am Platz soll deswegen an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden.

„Masken sind in pädagogischer Hinsicht gerade beim Erlernen der Sprache und in der Grundschule ein Hindernis“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Sie sind ein Sicherheitszaun, aber sie erschweren eben auch die Kommunikation, die ein Herzstück der Pädagogik darstellt. Die Kinder müssen auch die Mimik sehen – ein Lächeln geben und ein Lächeln sehen können.“ In Abwägung der Vor- und Nachteile habe man sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dazu entschieden, die Maskenpflicht am Platz zu lockern und dies wie ursprünglich geplant in einem geordneten Verfahren mit der nächsten Verkündung der Corona-Verordnung Schule umzusetzen. Die engmaschige Testung der Schülerinnen und Schüler wird weiter beibehalten – es gilt nach wie vor, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche vorlegen müssen.

Maskenpflicht am Platz entfällt in Basis- und Warnstufe

Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen. Die Maskenpflicht wird auch nur in der Basis- und in der Warnstufe entfallen – sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird, gilt zudem weiterhin, dass dieser Schüler beziehungsweise diese Schülerin in Quarantäne muss. Die Quarantäneregelungen für die Klasse werden nicht geändert. Das bedeutet, dass bei einem Corona-Fall die Schülerinnen und Schüler der Klasse beziehungsweise Kursstufe oder Lerngruppe weiterhin für fünf Schultage täglich getestet werden. Außerdem müssen in diesem Fall alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.

„Wenn die Alarmstufe gilt, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Uns ist wichtig, dass wir zur Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts diese Rückfalloption einführen. Ich kann zudem versichern, dass wir das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg weiterhin genau beobachten. Außerdem haben wir ja bereits ein tägliches Monitoring der Corona-Lage an den Schulen“, erklärt die Kultusministerin. Es gilt deshalb: Sollte sich zeigen, dass die Lockerung bei der Maskenpflicht zu einer großen Zahl an Infektions- und Quarantänefällen führt, dass ganze Klassenverbünde vermehrt in Quarantäne müssen oder mehrere Schulen vorrübergehend geschlossen werden müssen, behält sich die Landesregierung ausdrücklich vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszaun für den Präsenzbetrieb auch in der Warn- und Basisstufe wieder einzuführen.

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