Stadt Karlsruhe informiert zum Kita- und Schulbetrieb

Schulunterricht in Corona-Zeiten. Foto: cg

Schulunterricht in Corona-Zeiten. Foto: cg

Nach den Weihnachtsferien ergeben sich viele Fragen zum Kita- und Schulbetrieb rund um Selbsttests, das Tragen von Masken und Quarantäneregelungen.

Das Kultusministerium hat die Schulen am 5. Januar 2022 zum Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien informiert. Aufgrund der sich vermehrt ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus sollen mit einer Anpassung der Corona-Verordnung Schule zum 10. Januar 2022 Vorbereitungen getroffen werden.

Eine wichtige Neuerung ist dabei, dass für die erste Schulwoche eine tägliche Testpflicht bei Verwendung von Antigen-Tests gilt. Danach sollen alle Personen, die noch keine Booster-Impfung erhalten haben, künftig zwei Mal pro Woche getestet werden. Diese Regel soll gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler wie auch für das schulische Personal gelten.

Es besteht unverändert die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die Nutzung einer FFP2-Maske ist weiterhin freiwillig. Aus dem Bestand des Landes werden den Schulen FFP2-Masken für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus gewährt das Kultusministerium den Schulleitungen größere Entscheidungsspielräume, sofern der Präsenzunterricht nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann und flexibilisiert die Regelungen zum Übergang in den Hybrid- und Fernunterricht in Abstimmung mit der staatlichen Schulaufsicht. Notbetreuung, so etwa für Kinder berufstätiger Eltern, soll angeboten werden, wenn eine Schule auf Fernunterricht umstellt.

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